Bun­des­tag bil­ligt Trans­pa­renz­re­gis­ter für Fir­men­kon­struk­te

Im Kampf gegen Geld­wä­sche und Ter­ror­fi­nan­zie­rung sol­len Hin­ter­män­ner ver­schach­tel­ter Un­ter­neh­mens­kon­struk­tio­nen künf­tig sicht­bar wer­den. Der Bun­des­tag bil­lig­te am 18.05.2017 in Ber­lin ein ent­spre­chen­des Trans­pa­renz­re­gis­ter. Darin sol­len die wah­ren Ei­gen­tü­mer von Un­ter­neh­men auf­ge­führt wer­den. Ein­sicht be­kom­men sol­len nur Per­so­nen mit "be­rech­tig­tem In­ter­es­se". Zu dem eng ge­fass­ten Kreis sol­len auch Nicht-Re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Jour­na­lis­ten ge­hö­ren. Die Bun­des­län­der hat­ten dies kri­ti­siert und einen brei­te­ren Zu­gang sowie mehr Trans­pa­renz ge­for­dert.

Aus­lö­ser sind "Pa­na­ma-Pa­pie­re"

Hin­ter­grund ist die Auf­de­ckung Hun­dert­tau­sen­der an­ony­mer Brief­kas­ten­fir­men in Pa­na­ma im Jahr 2016. Das Re­gis­ter ist Teil der Ge­set­zes­plä­ne zur Um­set­zung der 4. eu­ro­päi­schen Geld­wä­sche­richt­li­nie. Damit wird auch die Anti-Geld­wä­sche­ein­heit FIU unter das Dach des Zolls ver­la­gert. Diese war bis­her beim Bun­des­kri­mi­nal­amt an­ge­sie­delt. Ziel ist es, dass die Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (FIU) schnel­ler und punkt­ge­nau­er auf Ver­dachts­fäl­le re­agie­ren kann.

Kreis der Ver­pflich­te­ten er­wei­tert

Nach den Ge­set­zes­plä­nen wird auch der Kreis derer er­wei­tert wer­den, die bei Trans­ak­tio­nen und Ge­schäfts­be­zie­hun­gen sorg­fäl­tig prü­fen müs­sen, ob ein Ri­si­ko der Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung be­steht. Die Pflicht zu in­ter­nen Si­che­rungs­maß­nah­men gilt für sol­che Gü­ter­händ­ler, die Bar­zah­lun­gen ab 10.000 Euro an­neh­men oder tä­ti­gen. Bis­her be­traf dies Sum­men ab 15.000 Euro. Neu ist auch, dass über Spiel­ban­ken und On­line-Glück­spie­ler hin­aus sämt­li­che Ver­an­stal­ter und Ver­mitt­ler von Glücks­spie­len zur Prü­fung ver­pflich­tet wer­den.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).

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