Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht mit dem Ziel, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen.
Verbesserte Kehrbezirksverwaltung
Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung. Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.
Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (Drs.-Nr.: 18/12493) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Wedekind/Muncke, Das Schornsteinfegerrecht – eine schwarze Materie?, NVwZ 2016, 1688
OVG Münster, Bezirksschornsteinfegermeister, Auswahlrichtlinien, Beigeladene, Beurteilungsspielraum, Getroffene Auswahlentscheidung, BeckRS 2016, 55204
Müller, Öffentlich-rechtliche Dienstleistungskonzessionen künftig ein Beschaffungsvorgang?, NVwZ 2016, 266
Seidel, Aktuelle Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zur Kehrbezirksvergabe, GewA 2013, 463