USA: Straf­maß für Wa­shing­ton-"Sni­per" Malvo muss neu fest­ge­setzt wer­den

Fast 15 Jahre nach den töd­li­chen "Sni­per"-At­ta­cken von Wa­shing­ton hat ein Bun­des­rich­ter im US-Staat Vir­gi­nia am 26.05.2017 die Stra­fen für Lee Boyd Malvo auf­ge­ho­ben. Der zur Tat­zeit erst 17-jäh­ri­ge Malvo sei wi­der­recht­lich zu zwei le­bens­lan­gen Haft­stra­fen ohne Mög­lich­keit einer Be­gna­di­gung ver­ur­teilt wor­den.

Malvo bleibt in Haft

Malvo kommt aber nicht frei: Der da­ma­li­ge Schuld­spruch bleibt be­stehen. Zwei staat­li­che Ge­rich­te wer­den nun ein neues Straf­maß fest­set­zen. Malvo war der jün­ge­re von zwei Schüt­zen, die im Herbst 2002 im Zeit­raum von drei Wo­chen zehn Men­schen aus einem Auto her­aus er­schos­sen hat­ten. Der äl­te­re des Duos, John Allen Mu­ham­mad, wurde zum Tode ver­ur­teilt und 2009 hin­ge­rich­tet.

Malvo be­rief sich auf US-Su­pre­me Court 

Malvo er­hielt mit Rück­sicht auf sein ju­gend­li­ches Alter zwei Min­dest­stra­fen von je­weils le­bens­lan­ger Haft, aber ohne die Chan­ce, eines Tages auf Be­wäh­rung frei­zu­kom­men. Da­ge­gen hatte Malvo Be­ru­fung ein­ge­legt und sich dabei auf ein Ur­teil des höchs­ten US-Ge­richts in einem an­de­ren Rechts­fall be­ru­fen, wie die Zei­tung "USA Today" und an­de­re Me­di­en be­rich­te­ten. Der Su­pre­me Court hatte da­mals fest­ge­stellt, dass der­ar­ti­ge Min­dest­stra­fen für Ju­gend­li­che "als grau­sam und un­ge­wöhn­lich" gegen die Ver­fas­sung ver­stie­ßen. Eine spä­te­re zwei­te Ent­schei­dung öff­ne­te die Tür für Über­prü­fun­gen be­reits er­folg­ter Ur­tei­le. Er­war­tet wird nun, dass Malvo Stra­fen er­hält, die eine Frei­las­sung auf Be­wäh­rung nicht aus­schlie­ßen. Seine An­wäl­te hat­ten in den da­ma­li­gen Pro­zes­sen gel­tend ge­macht, er habe unter dem star­ken Ein­fluss des äl­te­ren Mu­ham­mad ge­stan­den.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2017 (dpa).

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