Unabhängige Sachverständige sympathisieren mit Entwurf
Sympathie für den Gesetzentwurf äußerten in der Anhörung die beiden als Sachverständige geladenen unabhängigen Juristen. Hartmut Aden, Professor für Öffentliches Recht in Berlin, wies darauf hin, dass es in zahlreichen anderen Ländern, "sogar in manchen Nicht-Rechtsstaaten", nationale Beauftragte zur Beobachtung polizeilichen Verhaltens bereits gebe. Insofern hinke Deutschland der internationalen Entwicklung "etwas" hinterher. Der Gesetzentwurf enthalte "einiges interessantes Potenzial" und sei "grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung".
Rechtsanwältin: Ermittler und Beschuldigte dürfen nicht derselben Weisungskette unterliegen
Nachholbedarf in Deutschland sah auch die Berliner Rechtsanwältin Anna Luczak, die Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes erwähnte. Dieser habe in mehreren Verfahren, wenn auch bisher noch nicht gegen die Bundesrepublik, die Unabhängigkeit der ermittelnden Instanz bei Beschwerden gegen die Polizei als entscheidendes Kriterium hervorgehoben. Es dürfe nicht sein, dass in solchen Fällen Ermittler und Beschuldigte derselben Weisungskette unterlägen. Die geltende deutsche Rechtslage entspreche insofern nicht den Vorgaben des Gerichtshofes. Die Möglichkeit bestehe, dass Deutschland durch ein Urteil aus Straßburg gezwungen werden könne, einen Polizeibeauftragten zu berufen.
Polizeigewerkschaft: Entwurf stellt Bundespolizei unter Generalverdacht
"Der Gesetzentwurf nimmt die Bundespolizei in einen Generalverdacht. Er schürt das Misstrauen", erklärte dagegen der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek. Die deutsche Polizei genieße hohes Ansehen in der Bevölkerung, gerade auch im Vergleich zu den Polizeien anderer Länder. Der Hinweis auf die internationale Rechtslage sei daher nicht stichhaltig: "Wir haben in Deutschland eine andere Polizeikultur, die von Transparenz und gegenseitiger Achtung ausgeht. Deshalb brauchen wir in Deutschland keinen Bundespolizeibeauftragten."
Polizeigewerkschaft hält bestehende Einrichtungen der Selbstkontrolle für ausreichend
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, machte geltend, dass die Bundespolizei bereits über eine "Fülle von Einrichtungen" der Selbstkontrolle verfüge, und äußerte sich überzeugt, "dass es einer Ausweitung nicht bedarf". Ein vom Bundestag berufener und dem Parlament verantwortlicher Polizeibeauftragter wäre nach seinen Worten nichts anderes als eine Instanz der "politischen Paralleljustiz".
Bundespolizeipräsident verweist auf Vertrauensstelle der Bundespolizei
Auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann hält nach eigenen Worten einen "Bundespolizeibeauftragten derzeit aus fachlicher Sicht für noch nicht ausreichend indiziert". Romann widersprach für seine Behörde der Vermutung der Sachverständigen Luczak, dass bei der Aufklärung von Beschwerden gegen polizeiliche Übergriffe Ermittler und Beschuldigte derselben Weisungskette unterlägen: "Wir geben jeden Verdachtsfall sofort an die zuständige Landespolizei und die Landesstaatsanwaltschaft ab. Wir ermitteln in strafrechtlich relevanten Fällen nicht gegen uns selbst." Seit Mai 2015 verfüge die Bundespolizei über eine "Vertrauensstelle", die auch anonyme Hinweise auf Verfehlungen oder Missstände entgegennehme. Sie habe im ersten Jahr ihre Bestehens 22 Eingaben registriert, im vorigen Jahr 44 und bis Mai 2017 bereits 47.
Zweifel an Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Polizeibeauftragten
Aus der Praxis einer Landesbeschwerdestelle berichtete Volker Schindler, der seit vier Monaten als Bürgerbeauftragter in Baden-Württemberg amtiert. Unter den Fällen, die er zu bearbeiten habe, beträfen 15 bis 25% Klagen über polizeiliches Fehlverhalten. Auch Schindler äußerte sich kritisch über den Gesetzentwurf der Grünen, die dem Polizeibeauftragten die Rolle eines Ermittlers in Straf- und Disziplinarverfahren zuschrieben. Die mittlerweile fünf Bürgerbeauftragten der Länder verstünden sich dagegen eher als Konfliktmediatoren. Zweifel äußerte Schindler zudem an der Unabhängigkeit eines Polizeibeauftragten, der vom Bundestag berufen werde und diesem berichtspflichtig sei.