Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am 29.05.2017 vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.
Auszahlung trotz Pleite des Konzerns
Die 60.000 Euro entsprechen der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam – obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft.
Staatsanwaltschaft mit Einstellung einverstanden
Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten "eher ein geringes Gewicht" habe.
Verfahren gegen Anton Schlecker geht weiter
Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht.
LG Stuttgart, Keine Angabe vom 29.05.2017
Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2017 (dpa).
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Editorial: Strafrechtliche Folgen der Schlecker-Pleite, FD-StrafR 2017, 387300
OLG Stuttgart, Schlecker-Pleite: Journalisten dürfen Einsicht in Grundbuch nehmen! , IMR 2012, 391
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