Freitag, 5.7.2019
OLG Köln: "Kinderwunsch-Tee" muss Empfängnis auch wirklich fördern

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees" darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Das hat der das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 21.06.2019 entschieden (Az.: 6 U 181/18).

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Ortlieb-Tasche gesucht, Konkurrenz gefunden – BGH prüft Markenstreit

Nächste Runde im Markenrechtsstreit zwischen dem Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb und Amazon: Das Unternehmen aus dem fränkischen Heilsbronn will dem Internet-Versandhändler Amazon verbieten, bei der Suchmaschine Google Anzeigen unter anderem mit seinem Markennamen zu schalten. Der Mittelständler sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke "Ortlieb" und ist deshalb vor den Bundesgerichtshof gezogen (Az.: I ZR 29/18). Bei der mündlichen Verhandlung am 04.07.2019 in Karlsruhe ging es im Kern um die Frage: Ist es für den Verbraucher irreführend, wenn er in Google nach einer bestimmten Marke sucht und über eine Anzeige in einer Angebotsliste landet mit Produkten auch anderer Hersteller?

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LSG Nordrhein-Westfalen: Pensionärsgattin nicht in Krankenversicherung der Rentner aufzunehmen

Eine Beamtengattin, die unter Berufung auf die Neuregelung des § 5 Abs. 2 S. 3 SGB V zum 01.08.2017 zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihre Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) begehrt, ist mit diesem Begehren abzuweisen, wenn sie am 01.08.2017 bereits älter als 55 Jahre und in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich versichert gewesen war. § 6 Abs. 3a SGB V schließe dann eine Mitgliedschaft aus, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 09.05.2019, Az.: L 5 KR 658/18, BeckRS 2019, 11021).

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FG Baden-Württemberg: Steuerpflicht ehrenamtlicher Betreuerin gezahlter Aufwandsentschädigungen

Die aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei. Übersteigen die Vergütungen den Freibetrag von 2.100 Euro beziehungsweise 2.400 Euro ab dem Streitjahr 2013, sind sie insoweit steuerpflichtig. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.03.2019 (Az.: 2 K 317/17, BeckRS 2019, 12725). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt.

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OLG Stuttgart: Fünf Jahre Haft für deutsche IS-Heimkehrerin

Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat hat das Stuttgarter Oberlandesgericht am 05.07.2019 eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (Az.: 5 - 2 StE 11/18). Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.

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BGH verneint verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der Betreiber eines Recyclingunternehmens beziehungsweise der Eigentümer des Betriebsgrundstücks haften nicht verschuldensunabhängig, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 05.07.2019, Az.: V ZR 96/18 und 108/18).

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VG Berlin: Sondernutzungsgebühren für Formula E größtenteils zu Recht erhoben

Die Berliner Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg durften 2016 vom Veranstalter der Fomula E, einem Autorennen für elektrisch betriebene Rennfahrzeuge, zu Recht erhebliche Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Straßen verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteilen vom 04.07.2019 entschieden (Az.: VG 1 K 348.17 und VG 1 K 349.17).

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Hollands berüchtigtster Verbrecher muss lebenslang hinter Gitter

Eine Frau schreit schrill auf, es geht durch Mark und Bein. Gerade ist der berüchtigtste Verbrecher der Niederlande, der einstige Heineken-Entführer Willem Holleeder, zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Strafgericht in Amsterdam spricht ihn am 04.07.2019 schuldig für fünf Auftragsmorde und einen Fall von Totschlag zwischen 2002 und 2006. Der 61-jährige Holleeder ging, so das Gericht, gewissenlos und eiskalt vor. "Er dachte, über Leben und Tod zu bestimmen", sagt der Vorsitzende Richter Frank Wieland. 

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OLG Frankfurt am Main: Keine Erstattung der für Zytostatikazubereitungen vereinnahmten Umsatzsteuer

UStG §§ 4 Nr. 14, 15; BGB §§ 315, 316, 433, 650, 812 I 1; VVG §§ 86 I 1, II, 194 II

1. Bei dem zwischen einem Privatpatienten und einem Krankenhausträger vereinbarten Vertrag über die Herstellung und Veräußerung von Krebsmitteln (Zytostatika) wird bzgl. der Entgeltpflicht des Patienten eine Bruttopreisabrede getroffen, bei der die im Preis eingeschlossene Umsatzsteuer einen unselbstständigen Entgeltbestandteil bildet. (Rn. 27)

2. Solche Vereinbarungen können ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Patient nicht verpflichtet sein soll, den in der vereinbarten Vergütung eingeschlossenen unselbstständigen Umsatzsteueranteil auch dann zu tragen, wenn und sobald der Krankenhausträger die Möglichkeit hat, seinerseits einen Rückerstattungsanspruch betr. die abgeführte Umsatzsteuer gegen das Finanzamt geltend zu machen. (Rn. 29)

3. Eine derartige ergänzende Vertragsauslegung setzt voraus, dass beide Vertragsparteien von der Umsatzsteuerpflicht bzgl. der abgegebenen Krebsmittel ausgegangen sind. Davon kann bei Privatpatienten nicht ohne dahingehende Anhaltspunkte ausgegangen werden (Abgrenzung zu BGH BeckRS 2019, 3512; BGH BeckRS 2019, 3518; BGH BeckRS 2019, 3675; BGH BeckRS 2019, 3584). (Rn. 29 –30). Verbleibende Zweifel am Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke gehen zulasten des darlegungs- und beweisbelasteten Klägers.

4. Bei dem Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung würde es sich zudem um einen vertraglichen Erstattungsanspruch handeln, für den § 194 II VVG keinen Übergang auf den Krankenversicherer anordnet (Rn. 34). Die vom BGH in den Urteilen vom 20.2.2019 vertretene Auffassung, durch ergänzende Vertragsauslegung ergebe sich ein Bereicherungsanspruch gemäß § 812 I 2 Alt. 1 BGB, steht im Übrigen auch im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es sich bei Ansprüchen aus ergänzender Vertragsauslegung ebenso wie bei Ansprüchen wegen Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage um vertragliche Ansprüche handelt, die vor Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung Vorrang haben (BGH, NJW 1982, 2184, 2186; NJW-RR 1992, 669, 670; NJW-RR 2002, 376, 379). (Leitsätze des Verfassers)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2019 - 25 U 60/18 (LG Marburg), BeckRS 2019, 8572

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BVerwG zu Abschiebungsverboten: Bei "gelebter Kernfamilie" ist für Gefahrenprognose von gemeinsamer Rückkehr auszugehen

Bei der Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht wegen der Verhältnisse im Herkunftsland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Gefahrenprognose im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden minderjährigen Kinder (die "gelebte" Kernfamilie) gemeinsam zurückkehren. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Familienmitglieder bereits Abschiebungsschutz genießen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 04.07.2019 in Änderung seiner Rechtsprechung entschieden (Az.: 1 C 45.18, 1 C 49.18 und 1 C 50.18).

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VG Berlin bestätigt Ausweisung nach Mord an schwangerer Ex-Freundin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Ausweisungsentscheidung der Berliner Ausländerbehörde gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen bestätigt, der im Januar 2015 seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib verbrannt hatte. Das VG meint, aufgrund dieser Tat gehe von dem Täter auch zukünftig eine Gefahr für ein Grundinteresse der Gemeinschaft aus (Urteil vom 18.06.2019, Az.: VG 30 K 99.18).

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Donnerstag, 4.7.2019
OLG Frankfurt am Main: Getarnte Werbung eines Influencers auf Instagram verboten

Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Influencer eine solche getarnte Werbung auf Instagram (Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19, unanfechtbar).

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EuGH: Deutsche Honorarordnung für Architekten nicht rechtens

Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH in Luxemburg. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören. (Az.: C-377/17).

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BVerwG: Religiöser Sikh muss auf dem Motorrad Helm statt Turban tragen

Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden (Az.: 3 C 24.17).

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EuGH: EU-Mitgliedstaat darf im Kampf gegen Hass Verbreitung eines Fernsehkanals beschränken

Ein EU-Mitgliedstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung wie der Bekämpfung der Aufstachelung zu Hass die Verpflichtung auferlegen, einen Fernsehkanal aus einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend nur in Bezahlfernsehpaketen zu übertragen oder weiterzuverbreiten. Die Modalitäten der Verbreitung eines solchen Kanals dürfen jedoch nicht die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinn dieses Kanals verhindern. Dies hebt der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 04.07.2019 hervor (Az.: C-622/17).

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BFH: Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen rechtmäßig

Die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.02.2019 entschieden hat (Az.: X R 28/17).

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BGH: Klage der Umwelthilfe gegen Werbung eines Autohauses nicht rechtsmissbräuchlich

Einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, kann nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Der Bundesgerichtshof stellt in diesem Zusammenhang klar, dass Überschüsse aus einer Marktverfolgungstätigkeit und ihre Verwendung (auch) für andere Zwecke als die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Verbraucherinteresse jedenfalls solange kein Indiz für eine rechtmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen sind, wie der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist (Urteil vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18).

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LG Frankfurt a. M.: Zur Zulässigkeit der Dekoration des Treppenhauses

WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3

Eine „Dekoration" des Treppenhauses durch Eigentümer ist nicht per se unzulässig.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.03.2019 - 2/13 S 94/18, BeckRS 2019, 6989

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BGH bestätigt Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche zweier Ärzte bestätigt, die jeweils lebensmüden Personen bei ihren Selbsttötungen assistiert hatten. Einer Strafbarkeit für die von den Ärzten im Vorfeld geleisteten Beiträge zu den Suiziden stehe jeweils die Eigenverantwortlichkeit der Suizidwilligen entgegen. Die Ärzte hätten nach Einnahme der tödlichen Medikamente in ihrem Beisein auch keine Rettungsmaßnahmen einleiten müssen. Das Selbstbestimmungsrecht der Suizidwilligen schließe auch insofern eine Strafbarkeit aus (Urteile vom 03.07.2019, Az.: 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18).

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BVerwG befragt EuGH zu Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. j und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. Konkret geht es um den Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden über Insolvenzschuldner (Beschluss vom 04.07.2019, Az.: 7 C 31.17).

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