Neue Gesetze im August: Starke Familien, gute Kitas und höheres BAföG

Im August 2019 treten wieder einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft, darunter das Starke-Familien-Gesetz und das Gute-Kita-Gesetz. Außerdem wird das BAföG angehoben. Weitere Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.

Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung will die Bundesregierung Kinderarmut bekämpfen. Das Starke-Familien-Gesetz soll vor allem Alleinerziehenden helfen. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schulausflüge sind nun einfacher zu stellen.

Gute-Kita-Gesetz soll für gerechtere Kita-Beiträge sorgen

Die finanziellen Beiträge der Eltern sind laut Regierung ab dem im August 2019 beginnenden Kita-Jahr nach sozialen Kriterien gestaffelt. Bisher gab es dies nur in einigen Bundesländern, nun gilt es bundesweit. Außerdem zahlen Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, überhaupt keine Kitabeiträge mehr für ihre Kinder.

Höheres BAföG für mehr junge Menschen

Der Förderhöchstbetrag beim BAföG steigt von heute 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – liegt höher. Damit kämen mehr Studierende in den Genuss von BAföG, meldet die Bundesregierung. Zudem seien die Rückzahlungskonditionen sozial gerechter gestaltet worden.

Weniger Duftstoffe in Kosmetika

Ab dem 23.08.2019 dürfen kosmetische Mittel mit bestimmten Duftstoffen, die Allergien verursachen können, EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Bessere Vergütung für professionelle Betreuung

Die Vergütung der beruflichen Betreuer ist nach Angaben der Regierung um durchschnittlich 17% gestiegen. Zudem sind künftig monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.

Wohnsitz für Schutzberechtigte

Behörden können nun für bereits anerkannte Flüchtlinge einen Wohnort für drei Jahre festlegen. Ursprünglich war diese Regelung umstritten und deshalb befristet, diese Befristung wurde nun aufgehoben.

Bürgerdienste für mehr Nutzer online verfügbar

Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürger schon jetzt einfach und sicher im Internet identifizieren. Nun wird die Gruppe der Nutzer auf Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert.

Mehr Unterstützung für Azubis

Zum Start des Ausbildungsjahres am 01.08.2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird angehoben.

Geflüchtete werden frühzeitig gefördert

Am 01.08.2019 tritt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Geflüchtete haben damit schneller Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Außerdem erleichtert ihnen das Gesetz den Einstieg in die Berufsausbildung. Ziel ist es, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge will die Bundesregierung die Gesundheitsgefährdung durch schädliche UV-Strahlung minimieren. Beschäftigte, die intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben seit 18.07.2019 Anspruch darauf, vom Betriebsarzt über ihre individuellen Gesundheitsrisiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeitszeiten vor.

Mehr Fairness am Arbeitsmarkt

Im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung erhält der Zoll mehr Befugnisse und stellt auch mehr Mitarbeiter ein.

Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Investitionen für neue Mietwohnungen können vier Jahre lang steuerlich besser geltend gemacht werden. Diese Regelung ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung, die zusätzlich 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime schaffen will.

Redaktion beck-aktuell, 5. August 2019.