Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mit einem Urteil vom 04.07.2019 entschieden. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen (Az.: S 40 U 227/18).
Arbeitgeber hat keinen Einfluss auf Sicherheit
Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht. Das Gericht argumentierte, der Arbeitgeber habe dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung. Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
SG München, Urteil vom 04.07.2019 - S 40 U 227/18
Redaktion beck-aktuell, 6. August 2019 (dpa).
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Buhr, Schneeglätte und Home-Office – Facetten des Arbeitsunfalls nach dem SGB VII, VR 2019, 237
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BSG, Kein Unfallversicherungsschutz zwischen "Home Office" und Küche, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.07.2016, becklink 2003771