Nordrhein-Westfalen will mittels künstlicher Intelligenz gegen Kinderpornographie vorgehen

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat mit der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ein Forschungsprojekt zur Bekämpfung von Kinderpornographie mit Analysemethoden künstlicher Intelligenz gestartet. Ziel der Forschungszusammenarbeit mit der Microsoft Deutschland GmbH, Wissenschaftlern, unter anderem der Universität des Saarlandes, und der LYTiQ GmbH sowie dem Deutschen EDV Gerichtstag e. V. ist es, die Erkennung und Auswertung von kinderpornographischem Bildmaterial deutlich zu beschleunigen.

Digitales Handlungsarsenal der Strafverfolger soll erweitert werden

"Der Kampf gegen Kinderpornographie wird heutzutage fast ausschließlich digital geführt", erläuterte Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU). Die Verbreitung von Kinderpornographie sei der Prototyp einer Internetstraftat. "Wir sind angetreten, diese zu stoppen und zugleich das digitale Handlungsarsenal der Strafverfolger wirksam zu erweitern."

Problem überbordender Datenmassen

Staatsanwälte sähen sich in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs, des Verdachts der Verbreitung oder des Besitzes sogenannter kinderpornographischer Schriften vor allem mit überbordenden Datenmassen konfrontiert. In jedem Einzelfall seien die bei Beschlagnahmen und Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel auf ihre Relevanz hin zu überprüfen. Dabei sei die besondere Herausforderung, kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial möglichst effizient von sonstigen Dateiinhalten unterscheiden zu können.

Bislang wird viel manuell ausgewertet

"Bislang ist der Anteil manueller Auswertearbeit sehr hoch. Dies führt zu einem hohen Zeit- und Personalansatz für die Auswertung. Die große Herausforderung ist, Datenträger zeitgerecht auszuwerten, da die Ermittlungsbehörden Beweismittel nicht unverhältnismäßig lange einbehalten dürfen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Beweismittel herausgegeben werden müssen, bevor sicher festgestellt ist, ob kinderpornographisches Material auf ihnen enthalten ist", erläuterte der Leiter der ZAC NRW, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann.

Kinderpornographie erkennende künstliche Intelligenz soll helfen

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen beschreite in der bundesweit bislang einzigartigen Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft technisches und juristisches Neuland, betont das nordrhein-westfälische Justizministerium. Der Umgang mit kinderpornographischem Datenmaterial unterliege sehr weitgehenden rechtlichen Einschränkungen. Die Anwendung von Techniken künstlicher Intelligenz auf Basis von Cloud Computing und neuronalen Netzen sei daher bislang unmöglich gewesen. In der Zusammenarbeit der Projektpartner sei es durch den konstruktiven Dialog der unterschiedlichen Fachdisziplinen gelungen, über eine hybride Cloud-Infrastruktur einen Lösungsweg zu entwickeln. Das sensible Ausgangsmaterial werde ausschließlich auf Rechnern der Justiz verarbeitet und so weit dekonstruiert, dass die bearbeiteten Daten für das Training einer auf die Erkennung kinderpornographischen Materials spezialisierten künstlichen Intelligenz in der Cloud verwendet werden könnten. "In der digitalen Welt kann kein Akteur allein erfolgreich sein. Interdisziplinäre Allianzen sind die Zukunft neuer Handlungsoptionen der Strafverfolger", so Biesenbach abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 5. August 2019.