Nach Nichtigkeitsklage: Patent für afrikanisches Teff-Mehl in Deutschland erloschen

Das Patentrechtsteam der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat durch eine Nichtigkeitsklage erwirkt, dass das umstrittene Patent für das afrikanische Teff-Mehl in Deutschland nicht mehr existiert. Der niederländische Patentinhaber habe auf den deutschen Teil des Teff-Patents verzichtet, teilten die Patentanwälte am 06.08.2019 mit.

Niederländer ließ Mehl aus afrikanischer Gräserart patentieren

Das von einem Niederländer gehaltene “Teff-Patent“ (EP 1 646 287) stellt ein aus Teff hergestelltes Mehl unter Schutz. Teff (“Eragrostis tef“) ist eine Gräserart, die seit mehr als 5.000 Jahren vor allem in Äthiopien und Eritrea kultiviert wird. Teff ist glutenfrei und reich an Proteinen, Vitaminen sowie Mineralien. Insbesondere bei Menschen mit Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) erfreut es sich weltweit zunehmender Beliebtheit.

Patentinhaber verzichtete auf deutschen Teil des Patents

Die Patentierung wurde in Äthiopien als große Ungerechtigkeit empfunden, weil es sich um ein altbekanntes Nahrungsmittel handelt, das von einem europäischen Unternehmen patentrechtlich geschützt wurde. Nachdem die Patentanwälte der Düsseldorfer Kanzlei Patentnichtigkeitsklage erhoben, hat der Patentinhaber auf den deutschen Teil des Teff-Patents rechtswirksam verzichtet.

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2019.