Die im Bayerischen Feiertagsgesetz geregelte Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist unverhältnismäßig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2016 entschieden und der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben. Der strikte Befreiungsausschluss des Bayerischen Feiertagsgesetzes sei mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und daher nichtig (Az.: 1 BvR 458/10).
Mehr lesenSGB II § 11 b; SGB X § 115; BGB §§ 138, 242, 612
1. Ein wucherähnliches Geschäft i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten hinzutreten. Ein Lohn, der die übliche Vergütung dieser Arbeitsleistung in der Branche und an dem jeweiligen Ort um mehr als ein Drittel unterschreitet, begründet die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses. (Leitsatz des Verfassers)
2. Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen. (Leitsatz des Gerichts)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14, BeckRS 2015, 68308
Mehr lesen