Mittwoch, 30.11.2016
BSG: Kein "Streikrecht" für Vertragsärzte
Vertragsärzte sind nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten zu schließen, um an einem "Warnstreik" teilzunehmen. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30.11.2016 klargestellt. Derartige gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete "Kampfmaßnahmen" seien mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar, hieß es in der Begründung. Die entsprechenden vertragsarztrechtlichen Bestimmungen sind nach der jetzt ergangenen Entscheidung auch verfassungsgemäß (Az.: B 6 KA 38/15 R). Mehr lesen
BVerfG: Strikter Karfreitagsschutz im Bayerischen Feiertagsgesetz unverhältnismäßig

Die im Bayerischen Feiertagsgesetz geregelte Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist unverhältnismäßig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2016 entschieden und der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben. Der strikte Befreiungsausschluss des Bayerischen Feiertagsgesetzes sei mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und daher nichtig (Az.: 1 BvR 458/10).

Mehr lesen
OLG Frankfurt am Main: Etappensieg für Kleinanleger im "Telekom-Prozess"
Im Musterverfahren zum dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben die Kleinanleger einen Etappensieg erzielt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejahte in einem Musterentscheid vom 30.11.2016 ein Verschulden der Telekom für einen Prospektfehler. 16.000 Anleger dürfen jetzt auf Schadenersatz hoffen. Das Gericht entschied allerdings, dass die Kausalität des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung im Einzelfall geprüft werden müsse (Az.: 23 Kap 1/06). Mehr lesen
BFH: Kein Abzugsverbot für Gartenfest einer Rechtsanwaltskanzlei
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.07.2016 klargestellt. Konkret ging es um den Abzug der Ausgaben für "Herrenabende", die eine Rechtsanwaltskanzlei im Garten des Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veranstaltete (Az.: VIII R 26/14).
Mehr lesen
Mittwoch, 17.6.2015
LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeberregress bei Lohnwucher

SGB II § 11 b; SGB X § 115; BGB §§ 138, 242, 612

1. Ein wucherähnliches Geschäft i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten hinzutreten. Ein Lohn, der die übliche Vergütung dieser Arbeitsleistung in der Branche und an dem jeweiligen Ort um mehr als ein Drittel unterschreitet, begründet die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses. (Leitsatz des Verfassers)

2. Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen. (Leitsatz des Gerichts)

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14, BeckRS 2015, 68308

Mehr lesen