Griechischer Gerichtshof: Türkische Militärs dürfen nicht ausgeliefert werden

Acht türkische Soldaten, die in Griechenland Asyl beantragt haben, dürfen nach einem Urteil des höchsten griechischen Gerichtshofes nicht an ihr Heimatland ausgeliefert werden. Dies habe das Gericht am 26.01.2017 in letzter Instanz beschlossen, berichteten das Staatsradio und andere griechische Medien übereinstimmend.

Unfaires Verfahren und Folter in Türkei nicht auszuschließen

Damit folgten die Richter der Generalstaatsanwaltschaft, die gegen die Auslieferung plädiert hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Zudem wäre eine Auslieferung nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es.

Beteiligung an Putschversuch ungeklärt

Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere waren Mitte Juli 2016 während des Putschversuchs in der Türkei per Hubschrauber nach Griechenland geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmaßlichen Putschisten. Die Militärs hingegen sagen, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie seien Piloten von Such- und Rettungshubschraubern. Als ihr Stützpunkt von Bürgern und Polizisten beschossen worden sei, hätten sie um ihr Leben gefürchtet und seien geflohen. In der Heimat seien sie dennoch längst ohne Anhörung schuldig gesprochen worden.

Auswirkungen des Urteils auf zwischenstaatliche Beziehungen nicht auszuschließen

Für Griechenland ist das Thema äußerst heikel: Ankara hatte eindringlich die Auslieferung gefordert und angedeutet, die Nicht-Auslieferung könnte die Beziehungen zwischen beiden Staaten belasten.

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2017 (dpa).

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