LG Limburg: Unbestellt zugesendetes Versicherungstestpaket darf sich nicht automatisch kostenpflichtig verlängern

Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Eine solche Geschäftspraxis sei unlauter, entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und verbot sie dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH (Az: 5 O 30/16). Dies teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 27.01.2017 mit.

Unbestelltes Versicherungstestpaket mit automatischer kostenpflichtiger Verlängerung

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hatte einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen, sofern er nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte.

Kein Vertragsschluss durch Schweigen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in diesem Verhalten eine Irreführung von Verbrauchern. "Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande", kommentierte Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen des Unternehmens. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten".

LG verbietet unlautere Geschäftspraxis

Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert habe, sei Klage vor dem Landgericht Limburg a.d. Lahn erhoben worden. Laut VZ sah auch das Gericht in diesem Vorgehen ein unlauteres Verhalten der F.A.S.I. und untersagte die Geschäftspraxis.

VZ: Umstände der Testphase bedenklich

Zweifelhaft ist Griebles Ansicht nach auch die Art und Weise, wie es zu der Testphase kam. Das "Geschenk" der Versicherungs-Testphase habe der Verbraucher bekommen, nachdem er von einer anderen Firma einen unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriftenabo erhalten habe. Mit der Zustellung der Zeitschrift sei das kostenlose 3-Monats-Versicherungs-Testpaket als "Treuebonus" eingetroffen.

LG Limburg - 5 O 30/16

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2017.

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