Mehr Raum für Radverkehr und Fahrradstaffeln der Polizei
In Deutschland sollten für den zunehmenden Radverkehr überall durchgehende Verkehrsnetze geschaffen werden. Die Infrastruktur für Radfahrer solle "generell einfach, selbsterklärend und sicher" gestaltet werden und den Standards der Forschungsgesellschaft für Straßenbau- und Verkehrswesen entsprechen. Der Verkehrsgerichtstag fordert zudem speziell ausgebildete und ausgerüstete Fahrrad-Staffeln der Polizei für Städte mit nennenswertem Fahrradverkehr. Dies würde zu mehr Akzeptanz der Verkehrsregeln bei Rad- und Kraftfahrern führen. Außerdem solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Kraftfahrzeuge künftig mit Fahrassistenten ausgerüstet werden, die Kollisionen mit Fahrradfahrern zu verhindern helfen, etwa Abbiegeassistenten bei Lkw oder Notbremsassistenten bei Autos.
Mehr polizeiliche Verkehrsüberwachung
Die Polizei solle sich zudem wieder mehr um die Verkehrssicherheit und die Verhinderung von Unfällen kümmern, so der Verkehrsgerichstag. Dazu sollen die Beamten nicht nur auf der Straße wieder sichtbarer werden, sondern vor allem den Verkehr wieder mehr überwachen. Tempomessungen durch Privatfirmen erteilten die Experten dabei eine Absage. "Die Herrschaft über Geschwindigkeits- und Abstandsmessung" dürfe aus rechtlichen Gründen ebenso wenig auf Privatfirmen übertragen werden wie Messauswertungen oder Ermittlungen, die zu Sanktionen für Verkehrsteilnehmer führen können.
Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbot für Straftäter
Das von der Bundesregierung geplante Fahrverbot für Delikte außerhalb des Straßenverkehrs lehnt der Verkehrsgerichtstag ab. Dafür gebe es keinen Bedarf. Das Bundeskabinett hatte kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen, wonach Straftäter künftig auch den Entzug ihres Führerscheins fürchten müssen. Fahrverbote von bis zu sechs Monaten sollen als neue mögliche Sanktion künftig für alle Straftaten verhängt werden können. Dies würde nach Überzeugung des Verkehrsgerichtstags aber zu einer Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Fahrerlaubnis führen. Die Gerichte sollten vielmehr "das Potenzial der Geldstrafe" ausschöpfen, indem die Vermögensverhältnisse von Straftätern gründlich ermittelt werden.
Keine verbindliche Überprüfung von Senioren im Straßenverkehr
Für ältere Autofahrer sollte es vorerst keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Es gebe zwar Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Es fehle aber noch die Datengrundlage zur Risikoabschätzung. Bis dahin seien Senioren aufgerufen, selbst zu prüfen, ob sie noch Autofahren können. Denkbar seien zum Beispiel Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer oder Psychologe die Fahreignung auf freiwilliger Basis einschätzt.
Ächtung von Smartphones als Unfallgefahr
Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt soll nach dem Willen des Verkehrsgerichtstags "gesellschaftlich geächtet" werden. Denn die Gefahren durch Ablenkung würden allgemein unterschätzt. Als Gegenmaßnahmen empfiehlt der Verkehrsgerichtstag die Einbeziehung des Themas in die schulische Verkehrserziehung, Aufklärungskampagnen und technische Lösungen, die die Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmedien durch Fahrer unterbinden. Wer wiederholt bei der Nutzung erwischt wird, sollte zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot erhalten und zu einer Schulungsmaßnahme verpflichtet werden.
Musterfeststellungsklagen für Abgasskandal-Opfer
Für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge soll es nach dem Vorschlag des Verkehrsgerichtstags eine Musterfeststellungsklage geben. Betroffene sollen sich diesem Verfahren weitgehend kostenlos anschließen können. Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags hatten Experten beklagt, dass es sich unterscheidende Urteile deutscher Gerichte zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller oder Händler gibt. Dies habe zu großer Unsicherheit der Verbraucher geführt, zumal es bei Einzelklagen ein hohes Prozesskostenrisiko gebe.