Zwei Beschwerden bereits unter Verweis auf nationalen Rechtsweg abgewiesen
Karakas befürchtet, das dies den Gerichtshof in seiner Arbeit blockieren könnte. "Wir können nur hoffen, dass es eine Entscheidung auf nationaler Ebene gibt." Noch will sie nicht von einer Verzögerung der Haftprüfungen in der Türkei sprechen. Straßburg hat im Zusammenhang mit dem Putschversuch bereits Beschwerden von zwei Türken als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Kläger müssten zunächst den nationalen Rechtsweg beschreiten. Etwas anderes könnte allerdings für die zwei inhaftierten türkischen Verfassungsrichter gelten: Sie hätten in der Türkei wohl keine Klagemöglichkeit, sagte Karakas.
In Zusammenhang mit Putschversuch wohl etwa 5.000 Beschwerden beim EGMR eingegangen
Zuletzt war beim Menschenrechtsgerichtshof von etwa 5.000 eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Putschversuch die Rede. Diese Verfahren seien momentan quasi "eingefroren", sagte Karakas. Am 26.01.2017 will der Gerichtshof genaue Zahlen in seiner Jahresbilanz veröffentlichen.
Masseninhaftierungen und -entlassungen nach Putschversuch
Die türkische Führung macht den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom 15.07.2016 verantwortlich und geht gegen mutmaßliche Anhänger sowie Oppositionelle vor. Nach Regierungsangaben sitzen derzeit 43.000 Menschen wegen mutmaßlicher Verbindungen zu Gülen in Untersuchungshaft, fast 100.000 Staatsbedienstete wurden entlassen. Vor kurzem wurde die Gründung einer Kommission angekündigt, die auf Antrag unter anderem Entlassungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen soll. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Gericht.