1. Der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel, Mängel am Gemeinschaftseigentum festzustellen, bedarf in der Regel einer vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Begehren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das selbständige Beweisverfahren der Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung in Gestalt einer entsprechenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 bzw. § 21 Abs. 8 WEG dient.
2. Im Falle der fehlenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung ist der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO unzulässig.
LG München I, Beschluss vom 24.08.2017 - 36 T 8948/17 (AG München), BeckRS 2017, 127094
Mehr lesenIn einem Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 43 zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten hat das Bundesverwaltungsgericht das erstinstanzliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der Sachverhalt müsse noch weiter aufgeklärt werden, so das BVerwG. Dies betreffe zum einen die Auswirkungen eines dem Land Nordrhein-Westfalen bei der Planung unterlaufenen Verfahrensfehlers. Zum anderen müsse das OVG die Sachverhaltsgrundlage für von ihm verhängte zusätzliche Lärmschutzauflagen noch einmal überprüfen (Urteil vom 15.02.2018, Az.: 9 C 1.17).
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse laut Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte erneut zur Rückabwicklung zweier Immobiliendarlehen verurteilt. Danach seien die von der Haspa verwendeten "frühestens"-Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und eine Berufung auf die Schutzwirkung des Musters wegen inhaltlicher Bearbeitung nicht möglich gewesen (Urteil vom 24.01.2018, Az.: 13 U 242/16).
Mehr lesenHäufige krankheitsbedingte Fehlzeiten geben keinen hinreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung eines auf zehn Monate abgeschlossenen Privatschulvertrags, wenn mit der Erkrankung bereits bei der Schulanmeldung zu rechnen war. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und der Klage eines Schulträgers auf Zahlung von Schulgeld stattgegeben (Urteil vom 20.12.2017, Az.: 242 C 15750/16). Der beklagte Schüler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Mehr lesenDie Regelung in einer Vergütungsvereinbarung, wonach in ¼-Stundenschritten abgerechnet wird, wobei ¼ des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet und der Zeitaufwand minutengenau erfasst wird, ist sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern unwirksam. Die Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, wobei der Auftraggeber zu Beginn der Widerspruchsfrist auf die vorgesehene Genehmigung durch widerspruchslosen Fristablauf besonders hingewiesen wird, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam. (Leitsatz der Schriftleitung)
LG Köln, Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16, BeckRS 2018, 286
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert erneut eine bundeseinheitliche Regelung, um Referendaren weiterhin eine Nebentätigkeit mit Zusatzvergütung zu ermöglichen. Wie es in seiner Stellungnahme vom Februar 2018 heißt, seien die unterschiedlichen Regelungen der Länder, mit denen diese auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BeckRS 2015, 70953) reagiert haben, mit zahlreichen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten behaftet und ungeeignet, um die Problematik zu lösen.
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