BGB §§ 249 II 1, 281 II, 323II, 437 Nr. 2, 562 I, 563 I 1, 563 I 2, 634 Nr. 3, 638 I
Für die Schätzung der Sachverständigenkosten, die für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs erforderlich sind, können geeignete Listen oder Tabellen Verwendung finden. Wenn das Gericht berechtigte Zweifel an der Eignung einer Liste hat, kann sein Ermessen hinsichtlich deren Verwendung beschränkt sein und es muss die Heranziehung einer Liste gegebenenfalls ablehnen. Der Tatrichter sei gehalten, solche Listen oder Schätzgrundlagen einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen, betont der Bundesgerichtshof in Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. VersR 2011, 769). Er führt weiter aus, dass das Ergebnis der BVSK-Honorarbefragung 2011 als Schätzgrundlage für die Ermittlung der erforderlichen Nebenkosten des Privatsachverständigen nicht geeignet sei, weil die Befragung auf der Grundlage unklarer Vorgaben zu den Nebenkosten durchgeführt worden sei.
BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 61/17 (LG Düsseldorf), BeckRS 2017, 138736
Mehr lesenÜber Jahre haben sie im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge und Juden geschürt, Nazi-Parolen verbreitet und den Holocaust geleugnet – am 08.02.2018 wurden vier Macher der seit zwei Jahren verbotenen Neonazi-Seite "Altermedia" unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Gegen den Kopf hinter der rechtsextremistischen Plattform, einen 29 Jahre alten Informatiker aus dem Schwarzwald, verhängte das Oberlandesgericht Stuttgart wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Drei mitangeklagte ältere Frauen kamen mit Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren davon (Az.: 5 - 2 StE 21/16).
Mehr lesenEin Gericht in Saudi-Arabien hat einen Mann unter anderem wegen eines bewaffneten Angriffs auf zwei deutsche Diplomaten vor vier Jahren zum Tode verurteilt. Der Mann habe das Auto der Diplomaten beschossen, bis es in Brand geraten sei, hieß es am 07.02.2018 in einer Erklärung des Gerichts. Die beiden Diplomaten überlebten die Attacke.
Mehr lesenFür eine Hinzuschätzung von Umsatzerlösen im Prüfungszeitraum einer Außenprüfung können Belege aus Folgejahren als besondere Form des internen Betriebsvergleichs herangezogen werden. Diese Ansicht vertritt das Finanzgericht Düsseldorf, das im Fall eines Gastronomiebetriebs eine Hinzuschätzung anhand des durchschnittlichen Tageserlöses, der sich aus zwei gefundenen Z-Bons aus Folgejahren ergab, für zulässig erachtet hat (Urteile vom 24.11.2017, Az.: 13 K 3811/15 G,U und 13 K 3812/15 F, BeckRS 2017, 139977 und BeckRS 2017, 139978). Das FG hat die Revision zugelassen.
Mehr lesenDer Deutsche Juristinnenbund (djb) zeigt sich enttäuscht über die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Gleichstellungspolitik. Zwar setze der ausgehandelte Entwurf für einen Koalitionsvertrag wichtige Akzente für Fortschritte in diesem Bereich. Gleichzeitig aber würden zentrale Aspekte vernachlässigt, so djb-Präsidentin Maria Wersig.
Mehr lesenBGB § 812 Abs. 1 S. 1; VVG § 81 Abs. 2
Wenn der Versicherungsnehmer bei einem Pkw-Unfall eine BAK von mehr als 2 Promille hat, liegt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden ein besonderer Ausnahmefall vor, der in der Kaskoversicherung gemäß § 81 Abs. 2 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls eine Kürzung der Versicherungsleistung «auf Null» rechtfertigt.
OLG Dresden, Beschluss vom 13.11.2017 - 4 U 1121/17, BeckRS 2017, 137872
Mehr lesenEine wegen jahrelanger Misshandlungen ihrer Tochter verurteilte Mutter muss ihre Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Frau gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 25.04.2017 verworfen, wie ein Sprecher am 07.02.2018 mitteilte. Die Frau, die ihre Tochter im Kindesalter als eine Art Sklavin zu ihrem Ex-Ehemann nach Bosnien-Herzegowina geschickt hatte, war zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Mehr lesenDas Landgericht Limburg an der Lahn verurteilte im Dezember 2016 eine Autofahrerin, die zielgerichtet einen Bauarbeiter angefahren hatte, wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Ihre Revision wurde jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Urteil vom 07.02.2018, Az.: 2 StR 171/17).
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