Die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage gestaltet sich offenbar schwierig. Union und SPD hatten vereinbart, dass das neue Instrument zum 01.11.2018 in Kraft sein soll. Die SPD wirft nun der Union Blockade vor. "Bei der Frage der Klagebefugnis mauert die Union und bringt den Zeitplan in Gefahr“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt“.
Enge Voraussetzungen für Klagebefugnis
Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden. Klagebefugt sollen nur "qualifizierte Einrichtungen“ sein, also zum Beispiel Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.
Union sieht noch Gesprächsbedarf
Die Union sieht aber noch Klärungsbedarf, wer genau klagen darf. Die Klagebefugnis müsse deutlich enger gefasst werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Uns ist es wichtig, weder großen Kanzleien noch Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Betätigungsfeld zu ermöglichen." Sie warf wiederum dem zuständigen Justizministerium vor, in der Frage zu bremsen, weil es sich hier nicht bewege. Zu dem vereinbarten Zeitplan stehe die Union. Auch das Justizressort hält weiter an dem Zeitplan fest. Demnach soll das Vorhaben eigentlich noch im April im Kabinett beschlossen werden.
Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Stadler, Musterfeststellungsklagen im deutschen Verbraucherrecht?, VuR 2018, 83
Kranz, Der Diskussionsentwurf zur Muster-Feststellungsklage - ein stumpfes Schwert?, NZG 2017, 1099
Kilian, Musterfeststellungsklage – Meinungsbild der Anwaltschaft, ZRP 2018, 72
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