Enge Voraussetzungen für Klagebefugnis
Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden. Klagebefugt sollen nur "qualifizierte Einrichtungen“ sein, also zum Beispiel Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.
Union sieht noch Gesprächsbedarf
Die Union sieht aber noch Klärungsbedarf, wer genau klagen darf. Die Klagebefugnis müsse deutlich enger gefasst werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Uns ist es wichtig, weder großen Kanzleien noch Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Betätigungsfeld zu ermöglichen." Sie warf wiederum dem zuständigen Justizministerium vor, in der Frage zu bremsen, weil es sich hier nicht bewege. Zu dem vereinbarten Zeitplan stehe die Union. Auch das Justizressort hält weiter an dem Zeitplan fest. Demnach soll das Vorhaben eigentlich noch im April im Kabinett beschlossen werden.