LG Gießen: AfD darf rechtsextremistisch genannt werden

Die AfD darf laut einem Urteil des Landgerichts Gießen als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erläuterte ein Gerichtssprecher am 18.04.2018 die im März ergangene, noch nicht rechtskräftige Entscheidung. Über den Rechtsstreit zwischen dem Gießener Kreisverband der AfD und dem Vorsitzenden des Kreis-Ausländerbeirates hatten zuvor verschiedene Medien berichtet.

Rathausrede vor Gericht

Anlass des Streits war eine Rede des Beiratsvorsitzenden im Gießener Rathaus 2017, in der er die Partei als "rechtsextremistisch" bezeichnet beziehungsweise ihr "eine rechtsextreme Ausrichtung“ nachgesagt hatte. Die AfD beantragte, ihn zu verpflichten, dies zu unterlassen. Der Beiratsvorsitzende war der Auffassung, dass die Partei darauf keinen Anspruch habe - und bekam nun Recht.

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018 (dpa).