SPD will Gesetz noch vor Sommerpause verabschieden
Kern des Gesetzes ist das Recht auf Rückkehr aus einer Teilzeitbeschäftigung in Vollzeit. Beschäftigte sollen danach vom 01.01.2019 an das Recht auf befristete Teilzeit bekommen - allerdings nicht in allen Betrieben. Für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen sind Einschränkungen geplant. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hat angekündigt, das Gesetz solle noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.
Neuer Gesetzesentwurf ein Kompromiss
Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit stand schon im alten Koalitionsvertrag von Union und SPD, war in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Nahles dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.