-
VorsRiOLG a.D. Werner Sternal, Pulheim
Ein Schuldner, der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerät, neigt manchmal dazu, Vermögenswerte durch verschiedene Konstruktionen vor dem Zugriff seiner Gläubiger zu „retten“. So gilt in der Praxis die Bestellung eines nicht übertragbaren Wohnungsrechts als eine Möglichkeit der „strategischen Sicherung“ des vorhandenen Grundbesitzes.
mehr lesen…
-
RA Dr. Rainer Riggert, Achern
Am 01.01.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, vor allem Menschenrechte, Gesundheit und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Es gilt zunächst für Großunternehmen ab 3.000 Arbeitnehmer, ab dem 01.01.2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmern (§ 1 I 2 LkSG).
mehr lesen…
-
VorsRiLG a. D. Irmtraut Pape, Göttingen
Mit dem in § 3a InsO eingeführten zusätzlichen besonderen Gerichtsstand soll ermöglicht werden, dass mehrere oder alle Verfahren über das Vermögen gruppenangehöriger Schuldner bei ein und demselben Gericht geführt werden können. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens kann der Schuldner sogleich den Antrag stellen, das Verfahren (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für die Begründung des Gruppen-Gerichtsstands) an dieses Gericht des Gruppengerichtsstands zu verweisen.
mehr lesen…
-
RAin Dr. Anne Deike Riewe München
… und das Insolvenzeröffnungsverfahren dauert drei Monate!?
Zu den unspektakulärsten und in den Stellungnahmen weitestgehend übergangenen Regelungen des Richtlinienvorschlags zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts gehört dessen (auch nur einen einzigen Artikel umfassender) Titel VII „Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz des nationalen Insolvenzrechts“. Von jedem Mitgliedstaat vorzulegen ist danach ein Merkblatt, das höchstens fünf gedruckte DIN-A4-Seiten umfassen darf, wobei Schriftzeichen lesbarer Größe zu verwenden sind (Art. 68 III b Richtlinienentwurf).
mehr lesen…
-
RiBGH a. D. Professor Dr. Markus Gehrlein, Landau
Ephraim Kishon, der große Satiriker, schuf den Helden Kasimir Blaumilch, der nach der Flucht aus dem Irrenhaus eigenmächtig mit dem Presslufthammer eine Hauptverkehrsstraße aufriss und schließlich unter allgemeinen Beifall in einen Kanal verwandelte. Die Dauerbaustelle Insolvenzordnung (Gerhard Pape) ist zum geflügelten Wort geworden. Mancher fragt bang, ob sie am Ende in einen Blaumilchkanal mündet.
mehr lesen…
-
Prof. Ulrich Keller, Berlin
Nachdem sich die Wogen der letzten Reformen im Insolvenzrecht ein wenig geglättet haben, wird von interessierten Kreisen das nächste Thema diskutiert: Die Einrichtung eines „großen Insolvenzgerichts“. Dabei wird vorgeschlagen, sämtliche Verfahren und Prozesse des Insolvenzverfahrens bei einem Gericht zu bündeln oder die Führung von Insolvenzverfahren bei den Kammern der Landgerichte anzusiedeln.
mehr lesen…
-
Prof. Dr. Stephan Madaus, Halle-Wittenberg
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 07.12.2022 („Insolvency III“) beinhaltet ua dezidierte Vorgaben für ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen samt Schuldenregulierung für den Unternehmer. Scheitern solche Unternehmen, so werden derzeit in Deutschland häufig nicht einmal Insolvenzverfahren eröffnet, da Kleinunternehmen schon bei Gründung und Normalbetrieb kaum über Vermögen verfügen und in der Insolvenz die Masse nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten reicht.
mehr lesen…
-
Prof. Dr. Heinz Vallender, Erftstadt
Diese Frage könnte sich für die Verfahrensbeteiligten eines Insolvenzverfahrens stellen, wenn der Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts der EU-Kommission vom 7.12.2022 (Proposal for a directive harmonising certain aspects of insolvency law) in einigen Jahren konkrete Gestalt annehmen sollte. Zu den weitreichenden Veränderungen im nationalen Insolvenzrecht, die sich die Brüsseler Beamten in ihrem Vorschlag vorstellen, zählt ua ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für Kleinunternehmer (winding up of insolvent microenterprises).
mehr lesen…
-
RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
Neues Jahr = gute Vorsätze? So hieß es jedenfalls bisher regelmäßig in Neujahrsheften dieser und auch anderer Zeitschriften, von der Bäckerblume bis zur Apotheken- Umschau. Und angesichts der inzwischen, wenn nicht überwundenen, so doch immerhin verdrängten Corona-Pandemie hätte das Jahr 2023 wohl das Zeug zu einem aussichtsreichen Neustart (gehabt). Wären da nicht kriegerische und politische Aggressionen an diversen Brandherden auf dem Planeten.
mehr lesen…
-
RA Hans-Gerd H. Jauch, Köln
„Ich muss auch sagen, dass mir die Mitarbeiter wirklich leid tun“, heißt es am Ende der aktuellen Folge von „Macht & Millionen“, des Podcasts des Business Insiders über Galeria. Sie hätten mit wiederholten Lohnverzichten wesentliche Beiträge für den Fortbestand der Kaufhauskette geleistet, viele halten sie gar für die eigentlichen Leidtragenden unter „dem Blender Middelhoff, dem Möchtegern- Gutmenschen Berggruen und dem zwielichtigen Benko“. Das Kaufhauskonzept war indes schon 2009 bei der ersten Insolvenz von Karstadt erledigt.
mehr lesen…
-
Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen
Die Energiepreispauschale für erwerbstätige Personen iHv 300 EUR ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 zum September 2022 umgesetzt worden (BGBl. 2022 I 749). Bekanntlich sind die Pfändbarkeit und der daraus folgende Insolvenzbeschlag dieser ersten Energiepreispauschale sehr umstritten.
mehr lesen…
-
Angesichts des Ortes, an dem das COVInsAG gesetzestechnisch in das SanInsKG fortgeschrieben wird, sei mir folgender Beginn meines Editorials nachgesehen: Einem Bonmot zufolge ist die Ehe der Versuch, gemeinsam Probleme zu lösen, die man alleine nicht gehabt hätte. So verhält es sich bei der nunmehr anstehenden zeitlich begrenzten Verkürzung des Prognosezeitraums im Rahmen der Überschuldungsprüfung auch.
mehr lesen…
-
RAin Dr. Anne Deike Riewe, München
„Die Politik“ und „der Gesetzgeber“ vermitteln zum Thema Insolvenz (wenigstens) zwei unterschiedliche und sich diametral widersprechende Sichtweisen. Während einerseits eine möglichst frühzeitige Antragstellung befördert werden soll, um eine Sanierung des schuldnerischen Unternehmens zu einem Zeitpunkt einzuleiten, in dem „noch etwas da ist“, führen andererseits akute Krisen dazu, dass die bestehenden Antragspflichten ausgesetzt oder „erleichtert“ werden, um die Insolvenz (also: das Insolvenzverfahren) um jeden Preis zu verhindern.
mehr lesen…
-
Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner, Freiburg
Wenn man auf die letzten Jahrzehnte zurückblickt, so muss auffallen, wie sich die gesellschaftliche Bewertung der Insolvenzfälligkeit von Marktteilnehmern schleichend zu verändern beginnt. Das Recht hat dazu insoweit beigetragen, als es die persönlichen Folgen einer Insolvenzfälligkeit wie Berufsverbote, Registrierung und Informationsrechte anderer Marktteilnehmer zwar nicht voll abgeschafft, aber doch zeitlich und inhaltlich gemildert und beschränkt hat.
mehr lesen…
-
VRiOLG a. D. Werner Sternal, Pulheim
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.2.2022 (NZI 2022, 441) die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstrittene Frage entschieden, inwieweit die von dem Schuldner gem. § 305 I Nr. 1 InsO einzureichende Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs einer inhaltlichen Überprüfung durch das Insolvenzgericht unterliegt. Der IX. Zivilsenat hat der teilweise vertretenen Auffassung, die Insolvenzgerichte seien bei offenkundigen Anhaltspunkten befugt, die vorgelegte Bescheinigung darauf zu überprüfen, ob die geeignete Stelle oder Person persönlich beraten hat, eine eindeutige Absage erteilt.
mehr lesen…
-
RA Christopher Seagon, Heidelberg
Nachdem zu den wirtschaftlichen Pandemiefolgen auch noch erhebliche negative Auswirkungen des Ukraine-Krieges kommen, wird vermehrt die erneute Anpassung des durch das SanInsFoG bereits deutlich zuverlässiger konturierten Überschuldungsrechts diskutiert. Selbst der nun mit zwölf Monaten konkrete Prognosezeitraum überzeugt manche Kritiker nicht: Kein Geschäftsleiter könne unter den aktuellen Bedingungen so lange planen, das gleiche dem Blick in die Glaskugel. Von maximal sechs oder gar drei Monaten Prognosezeitraum bis hin zur vollständigen Abschaffung des Überschuldungstatbestandes reichen die Vorschläge der Überschuldungskritiker.
mehr lesen…
-
RiAG a. D. Ulrich Schmerbach, Göttingen
Seit dem 24.02.2022 ist die Welt eine andere. Der russische Überfall auf die Ukraine lässt die Welt aus den Fugen geraten. Die Folgen sind gravierend und treffen jeden. Verteuerung der Energie (Benzin, Gas, Strom) und der Lebensmittelpreise haben schon zu einer Inflation von fast 8% geführt, ein Ende des Kriegs und der weiteren Folgen ist nicht absehbar. Auch ist ungewiss, welche Auswirkungen die Corona Pandemie im Herbst haben wird. Die Rufe nach staatlichen Hilfen werden zunehmen. Allerdings werden die Grenzen bald erreicht sein.
mehr lesen…
-
RA Dr. Rainer Riggert, Achern
§ 6 I 1 InsO ordnet an, dass Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in solchen Fällen einem Rechtsmittel unterliegen, in denen die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde vorsieht. Der Gesetzgeber nimmt hier eine Abwägung vor, in welchen Fallkonstellationen das Rechtsschutzbedürfnis das Ziel der Verfahrensbeschleunigung überwiegt. Dies ist notwendigerweise eine generelle Betrachtung und kann im Einzelfall nicht ausschließen, dass es zu erheblichen Rechtsverletzungen von Beteiligten kommt und kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Im aktuellen Fall BGH (NZI 2022, 334 mAnm Madaus NZI 2022, 336) fehlte es dagegen bereits an einer Rechtsverletzung.
mehr lesen…
-
Prof. Dr. Stephan Madaus, Halle-Wittenberg
Die Rückkehr des Kriegs in Europa samt Inflation und Mangel an Wirtschaftsgütern wie auch Personal erzeugt ein fortdauerndes Gefühl des Ausnahmezustands, auf welches die Politik wieder mit Unterstützungspaketen reagiert. Hohe Insolvenzzahlen werden dabei zu einem Indikator von Politikversagen. Insolvenzvermeidung ist das Ziel, was man dann wiederum selbst als ordnungspolitisches Versagen brandmarken kann, gern illustriert durch Zombieunternehmen, die gesunden Unternehmen Marktanteile verwehren. In der Summe scheint die Politik im Bereich des Insolvenzrechts aktuell wenig richtig machen zu können.
mehr lesen…
-
Vors. RiLG Irmtraut Pape, Göttingen
Nach § 8 III InsO können Zustellungen auf den Insolvenzverwalter übertragen werden. Dies ist in der Praxis die Regel. Bislang sah das Gesetz nicht vor, wie die damit verbundenen Kosten des Insolvenzverwalters ausgeglichen werden sollten. Im Jahr 2006 entschied der BGH (NZI 2007, 244), dass der Insolvenzverwalter neben der allgemeinen Auslagenpauschale auch die Kosten für die Zustellungen geltend machen kann. Seither war die Höhe der Kosten streitig.
mehr lesen…