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  • Nur redaktionelle Korrekturen bei der Eigenverwaltung oder Stärkung der Gläubigerausschüsse? - NZI 3/2024

    RA Rainer Riggert, Achern
    Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Gesetz vom 20.07.2022, BGBl. 2022 I 1166) ist bislang vor allem hinsichtlich der gesetzlichen Neuregelungen des StaRUG diskutiert worden (zuletzt Morgen NZI Beilage 1/2023, 4). Dagegen haben die Änderungen bei §§ 270b und 270f InsO nur wenig Beachtung gefunden.
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  • 25 Jahre InsO – ein (Viertel-)Jahrhundertwerk? - NZI 1-2/2024

    RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
    Hat sich die Insolvenzordnung den Titel „Jahrhundertwerk“ verdient? Ein von Wilhelm Uhlenbruck vor 20 Jahren noch bezweifeltes Verdikt, das aber zum 25. Geburtstag der InsO auf den Prüfstand gehört. Die 3.000 Zeichen eines Editorials reichen zwar nicht aus, um die Frage umfangreich zu behandeln, aber ein Bissl mehr als ein „ja, aber“ oder ein „sowohl als auch“ dürfte vielleicht drin sein.
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  • Wird der Richter zum Insolvenzverwalter? - NZI 24/2023

    VorsRiLG a. D. Irmtraut Pape, Göttingen
    Die Harmonisierung des Insolvenzrechts schreitet weiter voran. Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vom 7.12.2022 (COM(2022)702 final) soll die aus den divergierenden Insolvenzrechten entstehenden Hindernisse für europäische Kapitalmärkte beseitigen, zumindest verringern.
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  • Harmonisierung mit Nebenwirkungen – der schleichende Abschied vom Einheitsverfahren? - NZI 23/2023

    Prof. Dr. Stephan Madaus, Halle-Wittenberg
    Das jüngere deutsche Recht hat sein Insolvenzrecht gern in nur einem Gesetz verankert. Der Konkursordnung folgte die Insolvenzordnung. Diese Grundsatzentscheidung wurde in beiden Fällen vom Wunsch nach einer separaten Regelung zur präventiven Restrukturierung begleitet, der in beiden Fällen zunächst zugunsten einer vollständigen Einheitslösung verworfen wurde, um dann nachträglich in Vergleichsordnung und StaRUG doch erfüllt zu werden. Dies ändert aber nichts an dem Grundsatz, nach dem für alle insolvenzfähigen Rechtssubjekte bei Insolvenzreife dasselbe Insolvenzverfahren gilt.
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  • Der Erstattungsanspruch nach § 15b IV InsO - NZI 22/2023

    Prof. Dr. Ulrich Haas, Zürich
    Nach § 15b IV InsO muss der Geschäftsführer einer GmbH verbotswidrige Zahlungen iSd § 15b II InsO erstatten. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 64 S. 1 und 2 GmbHG, nach der jede Zahlung einen selbstständigen Erstattungsanspruch begründete (BGH NZG 2020, 260 Rn. 38). Zum neuen Recht wird vertreten, dass sämtliche Zahlungen zu einem einheitlichen Anspruch zu saldieren sind.
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  • Alles Gute zu 25 Jahre NZI! - NZI 21/2023

    RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
    Ein Vierteljahrhundert geschafft. In Händen halten Sie also ein ganz besonderes Heft einer Zeitschrift, die sich, das mögen Sie verzeihen, heute ein wenig selbst feiert. Daher haben wir einige der Mitherausgeber gebeten, sich mit sehr persönlichen Grußbotschaften zu beteiligen. Auch der Schriftleiter der „ersten Stunde“ darf nicht tatenlos zusehen, sondern möchte Sie auf den nächsten Abschnitt einstimmen, aber auch ein paar Worte der Erinnerung verlieren.
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  • Was lange währt… - NZI 20/2023

    RA Michael Drasdo, Neuss
    Seit langem herrscht hinsichtlich der Vergütung der Zwangsverwalter Streit. Dieser bezieht sich nicht nur auf die Anwendung der §§ 18 ff. ZwVwV auf bestimmte Tatbestände, die der Verordnungsgeber nicht geregelt oder erfasst hat, sondern auch auf die Angemessenheit und damit die Höhe der festgesetzten Vergütungssätze.
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  • Das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) – ein neues Betätigungsfeld für Insolvenzverwalter? - NZI 19/2023

    RA Michael Dahl, Köln
    Durch Bundestagsbeschluss vom 07.07.2023 wurde durch das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) die EU-Verbandsklagenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Kernstück ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), in dem neben der Musterfeststellungsklage nun auch die neue Verbandsabhilfeklage geregelt ist.
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  • Die Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs - NZI 18/2023

    VorsRiOLG a. D. Werner Sternal, Köln
    Seit dem 1.1.2022 sind Rechtsanwälte gem. § 130d ZPO verpflichtet, Anträge sowie Erklärungen als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen (vgl. bereits Keller NZI 12/2022, V). Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, fehlt es an einem wirksamen Antrag oder einer wirksamen Erklärung; etwaige Fristen werden nicht gewahrt.
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  • Wohnungen in der Insolvenz - NZI 16-17/2023

    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens, Göttingen
    Die Wohnung bildet einen Kernbereich der autonomen Lebensführung. Ihrem hohen Stellenwert wird in vieler Hinsicht Rechnung getragen. Bei Mietwohnungen ist der Schutz sehr stark ausgebildet. Eine außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen Verzug mit zwei Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete voraus, doch ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird, § 543 II 1 Nr. 3, S. 2 BGB.
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  • Zum Tode von Wilhelm Uhlenbruck_1 - NZI 15/2023

    Prof. Dr. Heinz Vallender, Erftstadt
    Am 29.06.2023 ist Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, einer der Gründerväter dieser Zeitschrift, in seiner Geburtsstadt Köln im Alter von fast 93 Jahren verstorben. Mit ihm verliert das deutsche Insolvenzrecht eine seiner wichtigsten und bedeutendsten Persönlichkeiten.
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  • Zum Tode von Wilhelm Uhlenbruck_2 - NZI 15/2023

    Prof. Dr. Andreas Rein, Ludwigshafen am R
    Den bewegenden Ausführungen Heinz Vallenders möchte ich nur einige wenige Gedanken zur Persönlichkeit Wilhelms Uhlenbrucks anfügen.
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  • Zum Tode von Wilhelm Uhlenbruck_3 - NZI 15/2023

    RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
    Uli trägt als Professor an der Kölner Uni eine erhebliche Mitschuld daran, dass ich Insolvenzrechtler geworden bin, und dank ihm bin ich es immer noch. Die erste Berührung zum Konkursrecht hatte ich in seiner Anfängervorlesung zum Konkursrecht („wollen Sie bitte Paragraph XY KO aufschlagen…“), was in mir den ersten Samen gesät hatte.
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  • Zum Tode von Wilhelm Uhlenbruck_4 - NZI 15/2023

    Red. Camilla Ille, Frankfurt a. M.
    Wilhelm Uhlenbruck durfte auch bei keiner NZI-Jahrestagung fehlen. Das Foto zeigt ihn so, wie wir ihn in Erinnerung behalten werden: Beim gemütlichen Teil im Anschluss an getane Arbeit. Lieber Uli, Deine beeindruckende Persönlichkeit, Deine Unterstützung, Dein Humor, Deine liebenswerte Art und Deine Freundschaft werden uns allen sehr fehlen – wir sind traurig und werden Dich vermissen. Wir wünschen Dir eine gute Reise!
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  • Die Bank als Gläubigerin – alte Themen, neue Herausforderungen - NZI 15/2023

    RA Ralf Zuleger, München
    Das für ein Kreditinstitut vorrangige Ziel bei gefährdetem Anspruch, nämlich Verlustrisiken zu mindern/zu vermeiden, steht im Spannungsverhältnis mit den Erwartungen anderer Stakeholder. Dies verlangt von allen Beteiligten, gleich ob Gericht, Verwalter, Sachwalter, (eigenverwaltendem) Schuldner oder Gläubiger, Verantwortungsbewusstsein und nach Möglichkeit die Zusammenführung der unterschiedlichen Interessen zum Zwecke einer bestmöglichen Haftungsverwirklichung.
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  • Das Verbindende des Insolvenzrechts - NZI 14/2023

    Prof. Dr. Heinz Vallender, Erftstadt
    Die Szene mutet einerseits etwas befremdlich an, sendet aber andererseits ein Zeichen der Hoffnung auf bessere Zeiten: Vertreter von drei Nationen, die mehr als problematische Beziehungen zueinander haben, sitzen friedlich nebeneinander auf dem Podium einer Insolvenzrechtskonferenz und diskutieren aktuelle insolvenzrechtliche Fragen. Die Rede ist von Aserbaidschan, Armenien und der Türkei.
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  • Lehren aus dem Insolvenzrecht für die Gestaltung von Massenverfahren - NZI 13/2023

    Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner, Freiburg
    Einmal mehr bemüht sich der deutsche Gesetzgeber um die Gestaltung von Massenverfahren über Geldentschädigungen im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie (EU) 2020/1828 (VRUG). Die meisten Versuche auf nationaler und internationaler Ebene kranken daran, dass sie zu sehr an der Vorstellung von Individualansprüchen festhalten, deren Summe vom Ausgleich voll erfasst sein soll.
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  • Nagelproben für das StaRUG - NZI 12/2023

    RA Dr. Daniel Wozniak, München/Nürnberg
    Nachdem das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bereits seit mehr als zwei Jahren in Kraft ist, wollte sich bislang in der Praxis noch nicht recht bewahrheiten, was die Gesetzesbegründung verwirklicht sehen wollte. Danach sollte ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans zu sanieren und damit die Insolvenz abzuwenden.
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  • Neues zum „großen“ Insolvenzgericht - NZI 11/2023

    RiAG a. D. Ulrich Schmerbach, Göttingen
    Seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Abständen auch an dieser Stelle immer wieder über die Bildung eines „großen“ Insolvenzgerichts diskutiert (Sternal NZI-Editorial 12/2015, V; Schmerbach NZI-Editorial 1-2/2017, V; Bogumil NZI 2018, 774). Der Gesetzgeber der Konkursordnung entschied sich 1877 gegen eine umfassende Zuständigkeit der Konkursgerichte für sämtliche Streitigkeiten mit insolvenzrechtlichem Bezug, vis attractiva concursus (rechtshistorisch dazu Keller NZI-Editorial 5/2023, V).
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  • Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer neuer Vorsitzender des IX. Zivilsenats des BGH - NZI 11/2023

    RiBGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt
    Am 09.02.2023 ist Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer – gebürtig aus Witten (Westfalen), in seiner Jugend erfolgreicher Ruderer und in der Baden-Württembergischen Justiz „groß geworden“ – zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt worden. Das Präsidium des BGH hat ihm ua den Vorsitz im IX. Zivilsenat – dem Insolvenzrechtssenat – übertragen. Die NZI hat darüber bereits berichtet (NZI Heft 5/2023, IX).
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