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Zum Tode von Wilhelm Uhlenbruck_1 - NZI 15/2023

Prof. Dr. Heinz Vallender, Erftstadt
Am 29.06.2023 ist Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, einer der Gründerväter dieser Zeitschrift, in seiner Geburtsstadt Köln im Alter von fast 93 Jahren verstorben. Mit ihm verliert das deutsche Insolvenzrecht eine seiner wichtigsten und bedeutendsten Persönlichkeiten.

Wilhelm Uhlenbruck war nicht nur viele Jahrzehnte ein hoch geachteter Konkursrichter, sondern gleichzeitig auch ein angesehener Wissenschaftler. So trägt einer der inzwischen in 16. Auflage erschienenen Standardkommentare zum Insolvenzrecht seinen Namen. Einer breiten Öffentlichkeit wurde der Verstorbene bereits 1974 durch die Insolvenz der Kölner Herstatt Bank bekannt. Seinem persönlichen Engagement als zuständiger Konkurs- und Vergleichsrichter ist es zu danken, dass der Anschlusskonkurs vermieden und an die Gläubiger schließlich eine Quote von über 80 % ausgezahlt werden konnte. 1978 berief ihn der damalige Bundesjustizminister in die Reformkommission, der er bis zur Vorlage des Ersten Berichts 1985 angehört hat. Das Interesse von Wilhelm Uhlenbruck galt aber nicht nur dem Insolvenz- und Bilanzrecht, sondern vor allem auch dem Arztrecht. Davon zeugen allein mehr als 200 seiner Beiträge aus dem medizinischjuristischen Grenzbereich. So war Wilhelm Uhlenbruck der erste, der in der Bundesrepublik ein sog. Patiententestament herausgebracht hat.

Bis ins hohe Alter nahm der Verstorbene regen Anteil am Insolvenzgeschehen in Deutschland. Trotz einiger Gebrechen, die er tapfer ertrug und die ihn in den letzten Lebensjahren daran hinderten, sein Haus zu verlassen, griff er noch gelegentlich zur Feder. Einer seiner letzten Veröffentlichungen war ein Beitrag in der 2018 erschienen Festschrift für Hanns Prütting mit dem Titel „Gedanken eines Ruheständlers zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Verfahrens“. Darin setzt er sich kritisch mit diesem Verfahren auseinander und warnt eindringlich davor, dass diese Verfahrensart „in kurzer Zeit zu einer weitgehenden Entwertung der Aktivmasse eines Schuldnerunternehmens führen“ könne. Gleichzeitig mahnt er den Gesetzgeber, nicht die Fehler der Vergleichsordnung von 1935 in einem neuen vorinsolvenzlichen 

zu wiederholen. Dieser Beitrag war quasi der Schlussakt einer überaus großen Anzahl von Publikationen des Verstorbenen zum Konkurs- und Insolvenzrecht, die maßgeblich das deutsche Insolvenzrecht beeinflusst haben.

Den Verfasser dieser Zeilen stimmt der Tod von Wilhelm Uhlenbruck besonders traurig. Mit dem Verstorbenen habe ich einen väterlichen Freund verloren, der immer ein offenes Ohr für mich hatte, mir kluge Ratschläge erteilt hat und mit dem ich mich über alle Themen auch jenseits des Insolvenzrechts intensiv austauschen konnte. Seine Klugheit, Lebensfreude, Freundlichkeit und große Hilfsbereitschaft werde ich stets in bleibender Erinnerung behalten. Es sind vor allem diese Eigenschaften, die den Verstorbenen besonders ausgezeichnet und ihn zu einer allseits geschätzten und außerordentlichen Persönlichkeit gemacht haben. Uli, ich werde Dich vermissen!

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