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Es gibt viel zu tun, wir sind bereit! - NZI 1-2/2023

RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
Neues Jahr = gute Vorsätze? So hieß es jedenfalls bisher regelmäßig in Neujahrsheften dieser und auch anderer Zeitschriften, von der Bäckerblume bis zur Apotheken- Umschau. Und angesichts der inzwischen, wenn nicht überwundenen, so doch immerhin verdrängten Corona-Pandemie hätte das Jahr 2023 wohl das Zeug zu einem aussichtsreichen Neustart (gehabt). Wären da nicht kriegerische und politische Aggressionen an diversen Brandherden auf dem Planeten.

Da wir ja hier „unter uns“ sind, möchte der Schriftleiter der NZI trotzdem einen – auf die Restrukturierungs- und Insolvenzszene begrenzten – Hoffnungsschimmer ausmachen. So passiert gegenwärtig auf unseren Schreibtischen und in unseren E-Mail-Accounts doch so einiges. Das wenigstens gefühlte Anschwellen von Mandatsanfragen und Verfahrenseinleitungen in Q IV/2022 war nicht nur der Jahresendrallye anzulasten, sondern ist Ausdruck einer angespannten wirtschaftlichen Situation, die auf angeschlagene Unternehmen trifft. Steigende Zinsen, schwächelnde Nachfrage und ungewisse Aussichten lassen auch bei positiv denkenden Geschäftsleitungen das Glas halb leer erscheinen. Auch ist die Politik nicht mehr gewillt, aber vielleicht auch nicht mehr in der (wirtschaftlichen) Lage, zunehmende Insolvenzzahlen als bekämpfenswert anzusehen.

„Im Gegenteil!“, so möchte man angesichts des seit Ende letzten Jahres vorliegenden Entwurfs einer Richtlinie zur Vereinheitlichung des Sachrechts mutmaßen. Während bislang auf nationaler wie europäischer Ebene vornehmlich die Vermeidung gerichtlicher Insolvenzen – sei es durch Einrichtung eines vorgerichtlichen Restrukturierungsrahmens, sei es durch umfassende Förderangebote an krisenbedrohte Unternehmen – im Vordergrund stand, nimmt man sich jetzt dem Patienten selbst an. Gewiss, man mag sich fragen, ob das Potpourri der zu vereinheitlichenden Aspekte nicht etwas erratisch ausgefallen ist. Die großen Fragen wie Insolvenzgründe, Rangklassen von Gläubigern und dergleichen mehr blieben höflich unangetastet. Welcher Fiskus verzichtet schon gern auf Privilegien? Und möchte man wirklich die Überschuldung wahlweise opfern oder erstmalig einführen? Wohl eher nicht! Warum also gleichzeitig hohe und dicke Mauern einreißen, wenn man doch easy wins verbuchen kann?

 

Easy wins? Die wird es bei genauerem Hinsehen aber möglicherweise auch nicht geben. Mögen sich die deutsche Insolvenzgerichtsbarkeit und -verwalterschaft mit einem Pre-Pack auseinandersetzen, der nur noch abgesegnet werden darf, oder ist nicht unsere Insolvenzgeldvorfinanzierung zu schön, um nach anderen, schnelleren, Wegen zu suchen? Und wem helfen verwalterlose Klein(st)verfahren, wenn deren Wegfall den Verwaltern Brot und Butter entzieht? Zum Glück bleiben also genügend diskussionswürdige Fragen, denen wir als Redaktion und Schriftleitung der NZI uns gerne annehmen. Ihnen allen sei ein gutes, gesundes, ereignisreiches und auskömmliches Jahr gewünscht!

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