1. Der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags allein begründet bei Grundstücksgeschäften grundsätzlich auch bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Käufers noch keinen Eingehungsbetrug, da bei Zug-um Zug-Geschäften aufgrund des Leistungsverweigerungsrechts des Verkäufers kein Gefährdungsschaden gegeben ist.
2. Eine vorübergehende Entziehung des Besitzes ist nur dann vermögensschädigend, wenn die Sache einen wirtschaftlichen Wert hat und entweder abgenutzt oder verbraucht werden soll oder wenn für die Besitzübertragung gewöhnlich ein Entgelt verlangt wird und ein solches nicht erbracht wird.
3. Vermögensminderungen, die nicht durch die Besitzüberlassung selbst, sondern durch gesonderte schädigende Handlungen verursacht werden, sind nicht stoffgleiche Folgeschäden, die nur im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden können und keinen selbstständigen Vermögensschaden iSd § 263 StGB darstellen. (Leitsätze der Redaktion)
BGH, Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 552/17, BeckRS 2018, 9618
Mehr lesenIn der gesellschaftspolitischen Debatte um eine mögliche Streichung oder Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB werden viele unterschiedliche Meinungen vertreten. Diese Meinungsbandbreite spiegelte sich am 27.06.2018 auch in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz wider, wie der Pressedienst des Bundestages meldet. Die neun von den Fraktionen eingeladenen Sachverständigen aus Recht, Medizin, Kirche und Gesellschaft beantworteten rund drei Stunden lang die Fragen der Abgeordneten, die bereits in der Plenardebatte über die drei Gesetzentwürfe von Linken, Grünen und FDP (BT-Drs. 19/93, 19/630, 19/820) im Februar 2018 kontroverse und zum Teil emotionale Standpunkte vertreten hatten.
Mehr lesenWer sein mit "Schummelsoftware" ausgestattetes Kraftfahrzeug keinem Software-Update unterzieht, muss unter Umständen hinnehmen, dass er das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr benutzen darf. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine entsprechende sofortige Betriebsuntersagung in einem Eilverfahren als rechtens bestätigt. Vom betroffenen Pkw-Halter vorgebrachte Gründe für die unterlassene Vornahme des Software-Updates ließ das Gericht nicht gelten. Es verweist in seinem Beschluss vom 27.04.2018 unter anderem auf die von dem Kfz bei Inbetriebnahme ausgehende Gefahr für die allgemeine Gesundheit und Umwelt (Az.: 8 K 1962/18, BeckRS 2018, 12838).
Mehr lesenEs ist nicht zu beanstanden, wenn Facebook das Posting: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" als Hassrede einstuft und löscht. Auch darf das Netzwerk den Nutzer, der den Kommentar hinterlassen hat, zeitweilig sperren. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit, das zwischen Privaten ohnehin nur mittelbar wirke, stehe dem nicht entgegen, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 15 W 86/18).
Mehr lesenDer Kunstberater Helge Achenbach muss den Aldi-Erben 16,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Hintergrund sind verdeckte Preisaufschläge, die er dem 2012 verstorbenen Berthold Albrecht beim Kauf von Kunstwerken und Oldtimern in Rechnung gestellt hat. Achenbach hafte unter anderem wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und wegen Betruges, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Urteil vom 28.06.2018 (Az.: I – 5 U 92/17) beinhaltet aber auch einen Teilerfolg für Achenbach: Er muss rund 2,6 Millionen Euro weniger zahlen, als noch durch das Landgericht Düsseldorf verfügt.
Mehr lesenNach einem heftigen diplomatischen Streit mit Israel entschärft Polens Regierung ihr umstrittenes Holocaust-Gesetz. Beide Parlamentskammern Sejm und Senat stimmten am 27.06.2018 in Warschau dafür, die bisher vorgesehenen Strafmaßnahmen von bis zu drei Jahren Haft aus dem Gesetz zu streichen. Nach Angaben der Regierenden hätten sie vom eigentlichen Ziel des Gesetzes, der Verteidigung des guten Namens Polens, abgelenkt. "Das Ziel ist und bleibt der Kampf um die Wahrheit in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit", sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu begrüßte die Änderung.
Mehr lesenApple und Samsung haben ihren zähen Patentstreit in den USA nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Die Konditionen der außergerichtlichen Einigung wurden nicht bekannt. Die zuständige kalifornische Richterin Lucy Koh ordnete am 27.06.2018 (Ortszeit) die Einstellung des Verfahrens ein. Es ging auf eine Klage von Apple aus dem April 2011 zurück. Der US-Konzern warf darin dem südkoreanischen Konkurrenten Samsung vor, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben.
Mehr lesenDie Entlassung der Vizepräsidentin einer Hochschule war nach dem früheren Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG a. F.) nicht ohne Bestätigung durch den Hochschulrat zulässig. Dies hat mit Urteil vom 28.06.2018 das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover wegen des Fehlens einer solchen Bestätigung für rechtswidrig erklärt (Az.: 2 C 14.17).
Mehr lesenZPO §§ 160 III Nr. 2, 297 I, 308 I 1, 314 S. 1, 528
Das Gericht darf nach § 308 I 1 ZPO einer Partei nur zusprechen, was diese beantragt hat. Diesem Antragserfordernis kann nicht durch eine bloße streitige Erörterung der Sach- und Rechtslage Genüge getan werden. Aus Gründen der prozessualen Klarheit und der Notwendigkeit, die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts näher zu bestimmen, bedarf es vielmehr einer konkreten, auf die Sachentscheidung des Gerichts ausgerichteten Antragstellung. (Leitsatz des Verfassers)
BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 166/16, BeckRS 2017, 133615
Mehr lesenDie Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr haben kein Recht darauf, dass ihre Namen aus online archivierten alten Pressetexten getilgt werden. Das entschied am 28.06.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 60798/10 und 65599/10).
Mehr lesenGewährt eine Gemeinde den Fraktionen im Gemeinderat Zuwendungen, darf sie Fraktionen verfassungsfeindlicher, aber nicht verbotener Parteien oder Wählervereinigungen nicht davon ausschließen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 27.06.2018, Az.: 10 CN 1.17).
Mehr lesenStrafgefangene dürfen in Form von Kostenpauschalen an den Strom- und Betriebskosten von ihnen betriebener Geräte beteiligt werden. Allerdings verstoßen Gerichte gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie die Erhebung von Kostenpauschalen auf Eingriffsnormen stützen, die eine Kostenbeteiligung ermöglichen und dabei ihren Entscheidungen ungeprüft die nicht näher belegte Behauptung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legen, die Einnahmen durch die erhobenen Betriebskostenpauschalen lägen unter den Kosten des durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauchs. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen hin entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen (Beschluss vom 16.05.2018, Az.: 2 BvR 635/17).
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