Umweltausschuss gibt grünes Licht für Neuregelung von Feuerungsanlagen

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 17.10.2018 eine Neuregelung der Anforderungen für Feuerungsanlagen auf den Weg gebracht. Mit Stimmen von Union und SPD beschlossen die Ausschussmitglieder einen Entwurf der Bundesregierung für eine 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BT-Drs. 19/4080), mit dem die sogenannte MCP-Richtlinie (RL (EU) 2015/2193) umgesetzt werden soll. Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor.

Hohes Anforderungsniveau bleibt

Die neue Verordnung soll laut Begründung des Entwurfs die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren. Das bisherige Anforderungsniveau, das laut Bundesregierung zum Teil über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, soll beibehalten werden. "Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt", führt die Bundesregierung aus.

Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Vertreter der AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten gegen den Entwurf gestimmt, die Vertreter der Fraktion Die Linke enthielten sich. Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und AfD lehnte der Ausschuss auch einen Entschließungsantrag der Grünen ab, die Linke stimmte mit den Grünen. Die Grünen hatte darin unter anderem gefordert, in der neuen Verordnung nicht hinter bestehende Anforderungen der TA Luft für NOx-Emissionen bei Erdgasfeuerungsanlagen zurückzugehen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2018.

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