Rechtsausschuss diskutiert über Urheberrecht

Einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 19/3071), den der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 17.10.2018 in einer geänderten Fassung zur Annahme empfahl. Über den Entwurf soll das Plenum in zweiter und dritter Beratung am 18.10.2018 abstimmen.

Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der "Marrakesch-Richtlinie"

Nach einer öffentlichen Anhörung am 08.10.2018 waren laut Mitteilung der Bundestagspressestelle noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie der EU vorgenommen worden, die die Begriffsdefinition, die Aufsicht über befugte Stellen wie Blindenbibliotheken und die Vergütungspflicht betreffen. Mit einem ebenfalls angenommenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen soll die bessere finanzielle Ausstattung der befugten Stellen sichergestellt werden. In der Diskussion bewerteten Abgeordnete der Oppositionsparteien den Entwurf als nicht weitgehend genug.

Vorschlag zu Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt diskutiert

Ausführlich diskutierten die Mitglieder des Gremiums den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, zu dem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) einen Bericht abgab. Hier gebe es noch erheblichen Diskussionsbedarf und der Zeitplan sei offen, sagte Lange. Dennoch solle versucht werden, die diesbezüglichen, durchaus widersprüchlichen Vorgaben des Koalitionsvertrages zum Datenschutzrecht und zum Leistungsschutzrecht in einem fairen Interessenausgleich unter einen Hut zu bringen und in die Richtlinie einzubringen. Problematisch gesehen werden vor allem die Artikel 11 und 13 der Richtlinie, bei denen es um Schutz von Presseveröffentlichungen und die Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste geht. Der Ausschuss beschloss, den Vorschlag zu vertagen und weiter kritisch zu verfolgen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2018.