Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb genommen. Dies haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern am 27.06.2018 auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mehrheitlich beschlossen. Zunächst sollen die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt und die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden, sodann das beA-System freigeschaltet werden.
Mehr lesenDas niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass der Stadtbezirksrat in Linden-Limmer nicht die Befugnis hat, gegen die Beanstandung der von ihm beabsichtigten Benennung einer Freifläche als Halim-Dener-Platz durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gerichtlich vorzugehen. Nur die Kommune selbst könne dagegen vorgehen, so die Begründung (Beschluss vom 26.06.2018, Az.: 10 ME 265/18).
Mehr lesenVon ihren Eltern an der US-Grenze getrennte Kinder müssen innerhalb von 30 Tagen wieder mit ihren Eltern vereint werden. Sind die Kinder jünger als fünf Jahre, müsse dies innerhalb von 14 Tagen geschehen. Das ordnete ein US-Bundesgericht in Kalifornien in einer einstweiligen Verfügung am 26.06.2018 an.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium hält eine Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Online-Durchsuchungen und zur Überwachung von Messengerdiensten für überfällig. Staatssekretär Hans-Georg Engelke sagte am 26.06.2018 bei einem "Kongress für wehrhafte Demokratie“ in Berlin: "Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden."
Mehr lesenDie australische Schauspielerin Rebel Wilson (38) muss umgerechnet 2,6 Millionen Euro an den deutschen Bauer-Verlag zurückzahlen. Das ordnete ein Gericht in Melbourne am 27.06.2018 an. Wilson hatte das Geld von der Vorinstanz wegen Behauptungen in Zeitschriften des Verlages zugesprochen bekommen. Dieser Richterspruch wurde inzwischen aber zum Teil kassiert.
Mehr lesenSGB V §§ 13, 37; SGB XI §§ 13, 36 ff.
1. Nach § 37 SGB V haben Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch an anderen „geeigneten" Orten, insbesondere in betreuten Wohnformen. Dazu gehören auch sonstige geeignete Orte, in denen sich der Versicherte auf unabsehbare Zeit aufhält und betreut wird, vorausgesetzt die räumlichen Verhältnisse sind für die Versorgung und Pflege geeignet.
2. Maßstab für die Beurteilung, ob der Ort „geeignet" i.S. des § 37 SGB V ist, ist nicht die bloße Bezeichnung einer (neuen) Wohnform, sondern allein, ob die gewählte Wohnform der Sache nach inhaltlich ein (sonstiger) geeigneter Ort ist. Dies lässt sich nur unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Wohnens und der damit verbundenen Pflege- und Betreuungssituation im Einzelfall beurteilen. (Leitsätze des Verfassers)
BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R, BeckRS 2017, 146194
Mehr lesenDie Betriebsverfassung muss modifiziert werden, darin sind sich Interessenvertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einig. Die Ansätze unterscheiden sich jedoch enorm. Das geht aus einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hervor, wie die Bundestagspressestelle am 26.06.2018 mitteilte. Gegenstand der Anhörung waren die Anträge der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/860) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/1710), die beide eine Erleichterung der Betriebswahlen in den Fokus stellen.
Mehr lesenEs ist auch eine Antwort auf Steuertricks, die durch die "Panama Papers" publik wurden. Wer steckt hinter einem Unternehmen, wer ist der tatsächliche Käufer einer Immobilie? Sechs Monate nach dem Start eines deutschen Transparenzregisters ist die Bilanz sehr gemischt.
Mehr lesenWer der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehört oder deren Ideologie für sich für verbindlich hält, ist grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und die sofortige Vollziehung eines Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit bestätigt (Beschluss vom 18.06.2018, Az.: 9 L 9756/17.GI). Die Waffenbehörde hatte die Unzuverlässigkeit des Antragstellers auf ihr vorliegende Erkenntnisse gestützt, die den Schluss zuließen, dass der Antragsteller sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern als "Reichsbürger" verstehe.
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) hat eine Initiativstellungnahme zu dem von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlichten Gutachten der secunet Security Networks AG (secunet) abgegeben. Das Gutachten lässt nach Ansicht des DAV Fragen offen, die wichtige Punkte der IT-Sicherheit des beA-Systems betreffen. Mit der Initiativ-Stellungnahme soll eine erste Einschätzung des Gutachtens vor der Konferenz der Präsidenten der örtlichen Rechtsanwaltskammern am 27.06.2018 abgegeben werden, um die dort erforderliche sachliche Analyse der Situation zu unterstützen.
Mehr lesenDie Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.06.2018 entschieden (Az.: 2 BvR 819/18).
Mehr lesen