Gesetzentwurf: Sonderabschreibung bei Wohnungsbau für mehr neue Mietwohnungen

Die Bundesregierung will die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen verstärken. Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BT-Drs. 19/4949) sieht die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr vor. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle am 15.10.2018 mitgeteilten Entwurf.

Abschreibung ist an Bau von bezahlbaren Mietwohnungen gekoppelt

Die Kosten werden laut Regierung für das Jahr 2020 um die fünf Millionen Euro betragen, für das Jahr 2021 sind 95 Millionen Euro und für 2022 rund 310 Millionen Euro veranschlagt. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist laut Entwurf, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Sonderabschreibung soll Anreize für Investoren schaffen

Ziel der Maßnahme sei, möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert. Die Sonderabschreibung könne im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2018.