Die Bundesregierung hat den vom Bundestag angeforderten Bericht (BT-Drs.:19/4880) über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Darin heißt es, die durch das Gesetz eingeführten Änderungen seien in den vergangenen fünf Jahren in der Praxis weitgehend positiv angenommen worden.
Gesetz soll rechtliche Bedingungen für Sanierung notleidender Unternehmen verbessern
Mit dem Gesetz vom 07.12.2011 sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als Chance zur Sanierung genutzt werden. Wesentliche Bestandteile des ESUG sind unter anderem die Stärkung der Gläubigerrechte bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern und die Stärkung der Eigenverwaltung.
Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Den Bericht der Bundesregierung (BT-Drs.:19/4880) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Madaus, Einstieg in die ESUG-Evaluation – Für einen konstruktiven Umgang mit den europäischen Ideen für einen präventiven Restrukturierungsrahmen, NZI 2017, 329
Mönning/Schäfer/Schiller, Sanierung unter dem Schutzschirm – strategische Insolvenz im Zeitraffer, BB 2017, 1-24
DAV-Stellungnahme, Evaluation des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung,Meldung der Redaktion FD-InsR vom 03.02.2017, FD-InsR 2017, 385647