Verhandlungen über EU-Schweiz-Abkommen drohen zu scheitern

Die Verhandlungen über einen neuen Vertrag zu den Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz drohen zu scheitern. Bei Gesprächen am 16.10.2018 in Brüssel habe in entscheidenden Fragen erneut kein Durchbruch erzielt werden können, sagte eine Sprecherin der Europäischen Kommission am Abend. Nun müsse auf politischer Ebene entschieden werden, wie es weitergehe. Aus EU-Kreisen hieß es, auch ein Abbruch der Verhandlungen über das sogenannte Rahmenabkommen sei denkbar. Dieses soll unter anderem die Anwendung wichtiger, bereits bestehender Abkommen neu regeln und vereinfachen.

Streit um Regelungen zur Freizügigkeit

Grund für die negative Entwicklung sind nach Angaben aus Verhandlungskreisen für die EU-Seite inakzeptable Forderungen der Schweiz. Das Land soll demnach bis zuletzt darauf bestanden haben, dass Regelungen zur Freizügigkeit nicht unter den neuen Rahmenvertrag fallen.

EU moniert unzulässige Benachteiligung von EU-Unternehmen

Konkret geht es zum Beispiel darum, dass sich die Schweiz weigert, die sogenannte Acht-Tage-Regelung aufzugeben. Diese zwingt ausländische Unternehmen, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden. Die EU sieht das als eine unzulässige Benachteiligung von EU-Unternehmen.

Unangenehme Konsequenzen für Schweiz drohen

Vor allem für die Schweiz könnte ein Scheitern der Verhandlungen unangenehme Konsequenzen haben. So droht die EU, die Schweizer Börsenregulierung künftig nicht mehr als gleichwertig mit der der EU anzuerkennen. Dies würde den Aktienhandel in der Schweiz empfindlich behindern. Zudem dürfte sich die Schweiz keine Hoffnungen mehr auf neue Marktzugangsabkommen machen. Verhandlungen über den von dem Land gewünschten Zutritt zum europäischen Strommarkt würden wohl abgebrochen.

Gespräche laufen seit mehr als vier Jahren

Die Verhandlungen über das sogenannte Rahmenabkommen laufen bereits seit Mai 2014. Es soll vor allem eine einheitlichere und effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich gewährleisten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind. Für Vertragsstreitigkeiten soll ein Schiedsgericht aufgebaut werden, das jeweils zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.

Zukunft der Verhandlungen unklar

Wann EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und die anderen Kommissare über die Zukunft der Verhandlungen diskutieren werden, blieb zunächst unklar. In dieser Woche soll es aber nicht mehr der Fall sein.

Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2018 (dpa).

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