Im September 2024 hatte der Generalbundesanwalt die Rädelsführer der Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Das OLG Jena bewertet die Gruppe anders – nun muss der BGH entscheiden.
Sie sollen den Kollaps der Bundesrepublik herbeigesehnt, eine Machtübernahme mit Waffengewalt und ethnische Säuberungen geplant haben. Acht Mitglieder der militanten Gruppe "Sächsische Separatisten" wurden am Morgen verhaftet, es gibt wohl Verbindungen zur AfD*.
Für ein vergangenen Dezember in Rotterdam festgenommenes mutmaßliches Hamas-Mitglied geht die Untersuchungshaft in die Verlängerung. Der Libanese mit engen Kontakten zur Terrorvereinigung soll laut BGH versucht haben, ein von ihr in Polen angelegtes Waffendepot aufzuspüren.
In den Reihen der Kampfsportgruppe "Knockout 51" sammelten sich über mehrere Jahre besonders gewaltbereite Rechtsextremisten. Die Bundesanwaltschaft klagt nun erneut mutmaßliche Mitglieder an.
Der Bundesgerichtshof hat am 06.04.2022 im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet. Dies ist dann möglich, wenn Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Der Aktenbestand im Verfahren des Neo-Nazis, der eine terroristische Gruppe organisiert und mit selbst hergestellten Sprengsätzen Anschläge vorbereitet haben soll, umfasse mittlerweile 20 Stehordner.
Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Oberlandesgericht Hamburg gestern einen 27-jährigen Syrer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Anklagevorwurf, dass er im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham gewesen sei, habe sich zweifelsohne bestätigt, so die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors. Die Beweislast sei erdrückend.
Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzuschränken. Begründet wird dies mit der Finanzierbarkeit und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Tatsächlich steht mehr zur Disposition als eine einzelne sozialrechtliche Regelung. Es geht um das Verständnis von Ehe im Sozial- und Steuerstaat.
Mehr lesenStrafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenNun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.
Mehr lesenAnwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.
Mehr lesenAm 17.3. ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt, sondern es wurden auch bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz bestimmter Unternehmen statuiert. Für wen diese Standards gelten und ob sich damit das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen tatsächlich signifikant reduzieren lässt, haben wir mit dem Cybersecurityexperten Dr. Tilmann Dittrich geklärt.
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