Deutschland hat die Regelungen rund um die Ehe über Jahrzehnte hinweg am Leitbild des Ernährermodells ausgerichtet. Die strukturellen Nachteile – insbesondere für Frauen – sind dabei kein unbeabsichtigter Nebeneffekt, sondern systemimmanent. Dieses Modell hat Erwerbsentscheidungen geprägt, ökonomische Abhängigkeiten verstärkt und die eigenständige soziale Absicherung von Frauen erschwert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat jüngst vorgerechnet, dass ein Übergang zum Realsplitting 175.000 Vollzeitäquivalente schaffen würde. Diese Zahl ist bemerkenswert für eine Gesellschaft, die zugleich darüber diskutiert, im Interesse der Wirtschaftskraft ein vermeintliches Recht auf „Lifestyle-Teilzeit“ zu begrenzen.
Die Reform wäre rechtlich möglich: Das BVerfG hat keine bestimmte Form der Ehebesteuerung vorgegeben, sondern lediglich eine Schlechterstellung von Ehen untersagt. Auch in der Schweiz wurde durch ein Referendum jüngst der Weg für eine Individualbesteuerung geöffnet – nachdem dort sogar ein für Eheleute nachteiliges System der Zusammenveranlagung ohne Splitting bestand. Wohin steuert Deutschland? Gerade die aktuelle Koalition ist mit ihrem breiten Wertefundament gut dafür aufgestellt, die Stellung der Ehe im Steuer- und Sozialstaat kohärent neu zu ordnen. Das erfordert einen Gesamtblick und die Bereitschaft, wissensbasiert und fokussiert zu handeln. Notwendig wäre, dabei auch die Erkenntnisse des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu Gleichstellung im Lebensverlauf stärker zu berücksichtigen.
Auffällig ist die selektive Reformbereitschaft. Die beitragsfreie Mitversicherung soll eingeschränkt und mit einem Grundbeitrag für die bislang beitragsfrei mitversicherte Person – häufig die Ehefrau – versehen werden. Gleichzeitig soll das Ehegattensplitting unangetastet bleiben, dessen Entlastungswirkungen insbesondere bei hohen Einkommen und ungleichen Erwerbskonstellationen am stärksten ausfallen. Damit droht eine Verschiebung vor allem zulasten derjenigen, die über geringere finanzielle Spielräume verfügen, während steuerliche Privilegien mit besonders hohen Entlastungseffekten für Spitzenverdiener fortbestehen. Notwendig ist eine konsistente Entscheidung darüber, welche Rolle die Ehe (und die Familie) künftig im Sozial- und Steuerstaat spielen soll. Die eigentliche Frage lautet nicht, ob einzelne Regelungen „finanzierbar“ sind – sondern welche Richtungsentscheidungen insgesamt politisch getroffen werden. Die Abkehr vom Ernährermodell hat längst begonnen – allerdings selektiv, inkonsequent und ohne sie als solche zu benennen.
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