Aus der Anwaltschaft

Schieflage beim Einkommen
Aus der Anwaltschaft
© Monster Ztudio/adobe

Anwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.

31. Mrz 2026

Die durch die BRAK regelmäßig erhobene STAR-Untersuchung über die Einkommenssituation in der Anwaltschaft belegt seit Jahren die Benachteiligung von Anwältinnen beim persönlichen Einkommen. Nun ist natürlich zunächst jeder, der den Anwaltsberuf ergreift, selbst seines Glückes Schmied. Die Einkommenskluft der Geschlechter ist allerdings so groß, dass dieser Umstand zu denken geben muss. Der aktuelle STAR-Bericht 2025 zeigt, dass sich bei der Einkommenssituation von Anwältinnen wenig ändert. Das gilt für die freiberufliche Kanzleitätigkeit ebenso wie für das Anstellungsverhältnis.

Defizite bei den Einkommen

Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass Frauen und Männer im Anwaltsberuf gleich verdienen. Zumal der Anteil der Anwältinnen seit Jahren wächst. Derzeit sind es rund 38 %, Tendenz steigend, denn zunehmend mehr Anwälte verlassen den Beruf, während die Zahl der Anwältinnen noch leicht wächst. Dieser Effekt wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, da bei den älteren Jahrgänge Anwälte dominieren. Und dennoch steigen die Einkünfte von Anwälten immer noch stärker als die ihrer Kolleginnen. Zwar arbeiten Frauen im Beruf öfter in Teilzeit, daran allein kann es aber nicht liegen. Denn gerade der Vergleich von in Vollzeit tätigen Anwältinnen und Anwälten zeigt eine kaum noch nachvollziehbare, immer größer werdende Einkommenskluft. Der durchschnittliche persönliche Überschuss von in Vollzeit in einer Kanzlei tätigen Anwälten lag im Bundesdurchschnitt bei 141.000 EUR, Anwältinnen verdienten 82.000 EUR. Diese Differenz ist beachtlich, zumal der Einkommenszuwachs in den zurückliegenden acht Jahren bei den Anwälten fast doppelt so hoch ausfiel. Dass die Einkommen in einer Ost-West-Betrachtung auseinanderdriften, versteht sich schon fast von selbst. Die Einkommensunterschiede werden dadurch jedoch nicht besser. Fest steht: In Vollzeit tätige Anwältinnen erzielen geringere Umsätze. Mit durchschnittlich 174.000 EUR liegen sie im Gesamtvergleich fast 100.000 EUR unter dem, was ihre Kollegen erwirtschaften (269.000 EUR). Bei den Anwälten haben sich die Zahlen auch beim Umsatz in den zurückliegenden acht Jahren deutlich besser entwickelt. Dieser Trend setzt sich beim persönlichen Überschuss pro Stunde von Vollzeitanwälten fort: Männer verdienten 61 EUR, Frauen 36 EUR.

Deutungsversuch

Eine Erklärung für diese Einkommensunterschiede liefert die STAR–Erhebung nicht. Rückschlüsse lassen sich möglicherweise aus den Fachanwaltszahlen ziehen. Dort sind Frauen mit rund 31 % unterrepräsentiert. Fachanwälte verdienen aber deutlich besser als nichtspezialisierte Anwälte, deren Durchschnittseinkünfte auch in Vollzeit bei 79.000 EUR liegen, die von Fachanwälten hingegen bei 136.000 EUR. Ein weiterer Aspekt kann die Wahl der Fachanwaltschaft sein. Allein in den mittelgroßen Fachanwaltschaften Migrations- und Sozialrecht und in der großen Fachanwaltschaft für Familienrecht ist der Frauenanteil mit 45 % bzw. 50 % bzw. 60 % deutlich überproportional. In diesen Fachgebieten wird bekanntlich weniger verdient als im Steuer-, Handels- und Bankrecht, die wie alle anderen Fachgebiete auch „Männerdomänen“ sind. Damit offenbart sich zugleich ein systemisches Problem, weil gerade im Familienrecht ein hoher Anteil an Vkh-Mandaten besteht, die diese ökonomisch ohnehin problematischen Verfahren mit damit einhergehenden Gebührenabschlägen von bis zu 30 % gegenüber der Regelvergütung noch schwieriger machen. Die von Familienrechtlerinnen kritisierte gebührenrechtliche Unterbewertung und der in diesen Verfahren regelmäßig zu betreibende, unverhältnismäßig hohe Aufwand schlagen hier voll durch. Gewinne sind mit diesen Verfahren kaum zu erzielen. Das gefährdet auch den Zugang zum Recht.

Lassen sich noch Erklärungen für Einkommensunterschiede bei in Vollzeit tätigen Anwältinnen und Anwälten finden, so wird dies für die Differenzen im Anstellungsverhältnis und bei Syndizi schwierig. Das durchschnittliche Einkommen der in einer Kanzlei angestellten Männer betrug 94.000 EUR, das der Frauen 71.000 EUR. Auch bei den Syndizi belegt die STAR-Untersuchung eine deutliche Kluft von 132.000 EUR zu 106.000 EUR im Bundesdurchschnitt. Interessant ist die Präferenz von Anwältinnen für das Anstellungsverhältnis: Nach der Statistik der BRAK ist fast jede zweite Stelle im Anstellungs- und Syndikusverhältnis mit einer Frau besetzt. Nach der STAR-Erhebung sind 25 % der Frauen in einer Kanzlei angestellt und rund 19 % als Syndizi tätig.

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Rechtsanwalt Stephan Göcken ist Hauptgeschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin.