Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Schauspieler und Entertainer Christian Ulmen ist das Thema Deepfakes wieder in aller Munde. Das Justizministerium plant ein Gesetz zum Schutz gegen digitale Gewalt und will dazu auch das Strafrecht verschärfen. Aber bringt das auch etwas?
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Privatpersonen haben keinen Anspruch darauf, dass Autohersteller ab 2030 keine neuen Verbrenner mehr in den Verkehr bringen. Der BGH stellte klar, dass ein individuelles CO2‑Budget für Unternehmen rechtlich nicht existiert.
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In München ist ein beschädigter Deko-Hase Gegenstand eines Nachbarschaftsstreits geworden. Am Ende landeten die Parteien vor Gericht. Dieses sprach der Hasen-"Halterin" 20 Euro Schadensersatz zu.
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Auch Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sollen zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein. Das fordert der DAV vor dem Hintergrund des Strafverfahrens gegen drei Mitarbeitende des Fanprojektes des Fußballvereins Karlsruher SC.
Wer bei der Schadensregulierung angibt, es seien Neu- statt Gebrauchtteile in das verunfallte Kfz eingebaut worden, bekommt unter Umständen gar nichts erstattet. Das bekamen die Erben eines Land Rovers zu spüren, die sich eine entsprechende Erklärung der Erblasserin zurechnen lassen müssen.
Italiens Rechte ärgert sich schon lange über vermeintlich linke Richter und Staatsanwälte. Für die Ministerpräsidentin war die Reform ein zentrales Vorhaben. Alle Zahlen deuten auf ein Scheitern hin.
Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Staaten können in Kürze die Vorteile eines neues Freihandelsabkommen nutzen – noch vor dem offiziellen Inkrafttreten.
Kritik an der Arbeitsweise ja, aber keine inhaltliche Urteilsschelte: Das VG Karlsruhe hat die Beurteilung eines Richters aufgehoben, weil sie inhaltlich zu weit ging – und formal von Anfang an wackelte. Denn unterschrieben hatte ein OLG-Präsident a.D.
Gegen das strikte Kanzleiraum-Urteil des BGH hat der Berliner Syndikusrechtsanwalt Verfassungsbeschwerde erhoben. Er hält die BRAO-Normen zwar für verfassungskonform, deren Auslegung als Forderung nach dauerhaft eigenen Räumen aber für unverhältnismäßig – zumindest für Syndizi.
Das Heizungsgesetz ist tot! Die Gängelung des (noch geltenden) Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist bald vorbei und der freie Bürger darf seine Freiheit in Zukunft wieder im Heizungskeller verwirklichen und dort statt einer Wärmepumpe eine Gasheizung einbauen, wenn die alte Heizung zu ersetzen ist.
Mehr lesenKlimaklagen sind weltweit eine Strategie, um die Politik zur Verringerung von Treibhausgasen zu zwingen: Der BGH entscheidet über einen Prozess der „Deutschen Umwelthilfe“ gegen BMW und Mercedes Benz. Die obersten Zivilrichter verkünden zudem ihre Urteile über Verschreibung und Versand von medizinischem Cannabis mittels einer Internet-Plattform sowie über ärztliche Ferndiagnosen. Über den Entzug eines Dienstwagens richtet das BAG.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenKürzlich habe ich in meinem näheren beruflichen Umfeld eine kleine Umfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gemacht. Gegenstand war ein kurzer Fragenkatalog zu ihrer berufsständischen Altersversorgung. Ich wollte wissen, ob sie den Stand ihrer Anwartschaften konkret beziffern können. Ob sie wissen, nach welchen Kriterien ihr Versorgungswerk die Mitgliedsbeiträge investiert. Wie groß und wie diversifiziert das Anlagevolumen ist. Wie es sich mit Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Renteneintritt verhält. Die Frage, ob sie jemals an einer Delegiertenwahl teilgenommen oder sich sogar selbst zur Wahl gestellt haben, war ohnehin von vornherein rhetorisch. Das Ergebnis der Umfrage lässt sich etwas zugespitzt wie folgt zusammenfassen: totale Ahnungslosigkeit.
Mehr lesenDie Mandatsübernahme in einem bereits laufenden Verfahren ist eine undankbare Aufgabe. Insbesondere wenn der zweite Anwalt mögliche Fehler des ersten ausbügeln soll, ist höchste Vorsicht geboten, um nicht selbst in der Haftungsfalle zu landen.
Mehr lesenKeine Frage, das Berufsbeamtentum hat viele Vorteile, vom Gehalt vielleicht mal abgesehen. Nicht umsonst würde so mancher First-Year-Associate bei dem, was ein altgedienter Vorsitzenden-Haudegen im Gegenzug für seinen oder ihren jahrelangen Einsatz im Kampf ums Recht erhält, umgehend den Maßanzug an den Nagel hängen und erwägen, ob Taxifahren nicht doch lukrativer ist.
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