Die Richterinnen und Richter des BFH sind nicht gerade glücklich darüber, dass ihnen ein ganzer Senat und sechs Stellen gestrichen wurden. Dennoch plädiert Gerichtspräsident Hans-Josef Thesling angesichts sinkender Eingangszahlen dafür, den Zugang zum höchsten Steuergericht zu erleichtern.
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Facebook darf laut einem Urteil des LG Berlin II in Deutschland nicht über seine Freunde-Finder-Funktion auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst nicht Nutzer der Plattform sind. Die Verbraucherzentrale sieht in der Gerichtsentscheidung ein wichtiges Signal.
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Vom Streaming-Portal zum Milliarden-Schatz: Wie die Betreiber von "movie2k.to" mit Bitcoins ein Vermögen anhäuften und wem es jetzt zufallen könnte.
Nach der Entscheidung des obersten US-Gerichts gegen viele der von Präsident Trump verhängten Zölle war bereits eine Welle von Rückforderungen erwartet worden. Nun klagt ein großer Logistikkonzern, sein deutscher Konkurrent reagiert zurückhaltender.
Nachdem in den letzten Jahren aufgrund eines Luftreinhalteplans auf einer der befahrensten Straßen Münchens Tempo 30 gegolten hatte, waren ab Januar 50 km/h erlaubt. Doch nun muss die Stadt die Schilder schon wieder austauschen – selber schuld, sagt der VGH München.
Südkoreas Ex-Präsident Yoon Suk Yeol will das gegen ihn ergangene Urteil anfechten. Seine Anwälte bemängeln angebliche rechtliche Fehler.
Nach einer fragwürdigen Exkursion mit seinem Leistungskurs kamen vergangene Verfehlungen eines Sekundarstufenlehrers erneut hoch – darunter eine sexuelle Affäre mit einer volljährigen Schülerin. Eine Dienstenthebung rechtfertigt das im Moment noch nicht, entschied das OVG Bremen.
Zölle, keine Zölle, neue Zölle? Nach dem Urteil gegen Trumps Zollpolitik und neuen Ankündigungen gibt es viele Fragen. Das Europäische Parlament will erst einmal Klarheit und hat die Umsetzung des Zollabkommens zwischen den USA und der EU formell auf Eis gelegt.
Auch wenn sich die Lebensverhältnisse in Familien ändern und die Zahl der Ein-Verdiener-Haushalte abnimmt – die Verteilung erworbener Versorgungsanrechte im Scheidungsfall ist bedeutsam für gleiche Teilhabe und Alterssicherung.
Mehr lesenFast wäre die Ampelregierung darüber gestolpert: das sogenannte Heizungsgesetz. Das BVerfG untersucht, ob die Bundestagsabgeordneten damals von den Koalitionspartnern überrumpelt wurden. Der BGH hat allerhand zu beraten und zu verkünden. Und über einen möglichen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers urteilt das BAG.
Mehr lesenAlexander Dobrindt verlängert seine umstrittenen Grenzkontrollen, das BMJV will das Anwaltsnotariat attraktiver machen und Björn Höcke wehrt sich erfolgreich gegen ein Redeverbot. Währenddessen fordert eine junge Richtervereinigung mehr Haltung und in Berlin entfaltet sich ein Justizskandal.
Mehr lesenSchon lange sind Lebensmittel in Bezug auf ihre Herkunft geschützt. Was für Schwarzwälder Schinken gilt, blieb hingegen den dort gefertigten Kuckucksuhren verwehrt. Bis jetzt. Denn die neue EU-Markenverordnung erfasst nun solche Angaben auch für regionale Handwerks- und Industrieprodukte. Doch der Weg dahin ist für Unternehmen steinig.
Mehr lesenEigentlich sind sich alle einig: Das System der Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform. Über das Wie herrscht indes große Uneinigkeit. Ob mit dem kurz vor Weihnachten verabschiedeten Rentenpaket der richtige Weg eingeschlagen wurde, erscheint fraglich, weshalb schon weitere Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wir haben uns den aktuellen Diskussionsstand mit Prof. Dr. Ralf Kreikebohm von der TU Braunschweig angeschaut.
Mehr lesenManchmal kommt es für den Anwaltssenat des BGH dicke. Ihm wurde schon vorgeworfen, „Hüter berufsrechtlicher Traditionen“ bzw. eines „überkommenen Berufsrechts“ zu sein, der seine Entscheidungen auf Grundlage „einer historischen Betrachtung und mit einer überholten Sichtweise des Gesetzgebers argumentierend rechtfertige“, und das vermutlich wegen der Anwaltsrichter neben den Berufsrichtern, denen es im Berufsrecht „offenbar vorrangig um die Bewahrung von Althergebrachtem gehe“. Ob Syndikus- oder Projektanwälte, der BGH erweist sich nicht als Fackelträger, sondern als Bewahrer der berufsrechtlichen Asche.
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