ARB 2005 §§ 2b, 3 V; VVG § 81 I; BGB §§ 814, 827 Satz 1
Die Ausschlussklausel gemäß § 3 Abs. 5 ARB 2005 stellt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden eine wirksame Risikobegrenzung dar. Der Versicherungsnehmer führe den Versicherungsfall in der Rechtschutzversicherung vorsätzlich herbei, wenn er Schadenersatzforderungen gegenüber dem Arbeitgeber mit Drohungen verbinde, die den Straftatbestand der Nötigung verwirklichen.
OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 W 818/19 (LG Leipzig), BeckRS 2019, 27085
Mehr lesenEin Lebensversicherer darf nach Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im Jahr 2014 bei einem danach wegen Vertragsbeendigung ausscheidenden Versicherungsnehmer bei der Ermittlung von Bewertungsreserven berücksichtigen, dass er seiner Konzernmutter zur Gewinnabführung verpflichtet ist. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 14.11.2019 entschieden (Az.: 7 U 12/18). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine Gewinnabführung aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages unter die Ausschüttungssperre des § 56a Abs. 2 S. 3 VAG a.F. fallen kann und welche Auswirkung eine Gewinnabführung gegebenenfalls für die Annahme eines Sicherungsbedarfs gegenüber dem Versicherungsnehmer hat, hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof allerdings zugelassen.
Mehr lesenDie dauernde Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes senken dessen Lebensversicherungswert auf Null. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 06.03.2019 entschieden. Die Versicherungsleistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung entfalle daher, wenn die Versicherungssumme an den Versicherungswert gekoppelt ist. Eine solche Koppelungsklausel sei auch wirksam. Sie benachteilige den Versicherungsnehmer nicht unangemessen (Az.: 32 C 1479/18 (18)).
Mehr lesenAVB § 5 II; BGB §§ 133, 157; VVG §§ 14 I, 31 I, 151, 172, 176; ZPO §§ 114 I 1 und II, 127 II, 569 I und II, 574
Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken eine endgültige und erkennbar abschließende Stellungnahme des Versicherers, mit der er bekundet, keine weiteren Erhebungen mehr vornehmen zu wollen, die so eindeutig ist, dass der Versicherungsnehmer daraus zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht ablehnt. Ermöglichten es die bisherigen Auskünfte nicht, eine abschließende Entscheidung über die Eintrittspflicht zu treffen und verweigere der Versicherungsnehmer die gebotene Mitwirkung an einer ärztlichen Begutachtung, so habe dies zur Folge, dass der Versicherer die Ermittlungen zur Feststellung seiner Leistungspflicht im Sinne des § 14 VVG nicht abschließen kann.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.08.2019 - 5 W 46/19 (LG Saarbrücken), BeckRS 2019, 23405
Mehr lesenVVG §§ 78 II 1, 86 I 1; VAG a.F. § 10a I
Die Widerspruchsfrist des § 5a VVG a. F. beginnt nicht zu laufen, wenn mit dem Versicherungsschein eine gebotene Verbraucherinformation über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung (Sicherungsfonds) nicht erteilt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Weiter beschäftigten sich die Richter mit der Zulässigkeit einer Berufung, wenn nach erstinstanzlicher Abweisung einer Feststellungsklage auf Feststellung des Nichtzustandekommens (§ 5a VVG a.F.) eines Lebensversicherungsvertrags nunmehr mit der Berufung auf eine Leistungsklage (Stufenklage) umgestellt wird.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019 - 12 U 134/17 (LG Karlsruhe), BeckRS 2019, 19886
Mehr lesenZPO §§ 307 S. 1, 555 III, 559 I 1, 565 S. 2; BGB §§ 278, 307 I 2, II Nr. 1, III 1; ARB §§ 5, 17 I c) bb) S. 4, VI 1, VII; VVG §§ 82 I, II 1, III
Die Regelung des § 555 Abs. 3 ZPO ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht auf Fälle beschränkt, in denen das Anerkenntnis erst nach Beginn der mündlichen Revisionsverhandlung erklärt worden ist. Bestehe der Kläger nach Anerkenntnis der beklagten Partei im Revisionsverfahren auf einer streitigen Entscheidung, unterliege der Vortrag der beklagten Partei, sie habe die Klageforderung nach Erlass des Berufungsurteils erfüllt, gemäß § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts. Das gelte auch dann, wenn die Erfüllung unstreitig sei. Außerdem entschieden die Richter, dass die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) intransparent ist und dass die Zurechnungsklausel des § 17 Abs. 7 ARB 2010 den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt.
BGH, Urteil vom 14.08.2019 - IV ZR 279/17 (LG Heilbronn), BeckRS 2019, 20651
Mehr lesenDas Nebeneinander der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) wird von Gesundheits- und Rechtsexperten nach wie vor unterschiedlich bewertet. Das zeigte sich am 23.09.2019 in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu einem Antrag (BT-Drs. 19/9229) der Linksfraktion, die gefordert hatte, die PKV abzuschaffen und die Privatversicherten in die GKV einzugliedern, um die Zwei-Klassen-Medizin zu überwinden.
Mehr lesenRBerG Art. 1 § 1 I 2 Nr. 2; RDGEG §§ 1, 2, 4; GewO § 34d II; BRAO § 49b II 1; BGB § 652 I 1
Ein Versicherungsberater darf wegen des Verbots der Vereinbarung eines Erfolgshonorars keinen Versicherungsmaklervertrag im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung abschließen, weil ein Versicherungsmaklervertrag den Vergütungsanspruch an den Erfolg der Vermittlungsmaklerleistung anknüpft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RDGEG gelte für Versicherungsberater unabhängig davon, ob sie bereits Inhaber einer Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RBerG waren oder erstmals eine Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO a. F. (§ 34d Abs. 2 GewO) erhalten haben.
BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18 (OLG Hamburg), BeckRS 2019, 16743
Mehr lesenBGB §§ 1643, 1822 Nr. 1; VVG § 86 I 1
1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten.
2. Das Betreiben einer Kfz-Hobbywerkstatt, die mit Propangas geheizt wird und in der Schweißarbeiten durchgeführt werden, ist keine solche ungewöhnliche Beschäftigung.
OLG Naumburg, Urteil vom 02.05.2019 - 4 U 95/18, BeckRS 2019, 16354
Mehr lesenARB 2012 § 4 (1) Satz 1d
Für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles gemäß § 4 (1) Satz 1 Buchst. d ARB 2012 ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auf denjenigen Verstoß abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet. Nicht maßgeblich sind Rechtsverstöße, die der Gegner dem Versicherungsnehmer vorwirft, da hierauf nicht das Rechtsschutzbegehren gestützt wird. Auf die prozessuale Parteirolle oder eine anderweitig begründete Unterscheidung zwischen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung kommt es insoweit nicht an.
BGH, Urteil vom 03.07.2019 - IV ZR 195/18 (LG Aachen), BeckRS 2019, 14965
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Lebensversicherungsvertrag der "Standard Life" aus dem Jahr 2004 rückabzuwickeln ist, weil die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war. Anders als das Landgericht Darmstadt, das die Klage abgewiesen hatte, hat das OLG in einem von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte am 13.08.2019 mitgeteilten Hinweisbeschluss vom Juni 2019 einen Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm erbrachten Versicherungsprämien und der hieraus gezogenen Nutzungen angenommen.
Mehr lesenBGB §§ 305c I, 307 I; VVG § 5 II; VGB 2011 § 3 Nr. 1, 2
Ein unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes befindliches Abwasserrohr ist laut Oberlandesgericht Hamm nach der im Streitfall vereinbarten Klausel § 3 Nr. 2 VGB 2011 nicht versichert. Es verläuft - im Sinne dieser Klausel - außerhalb des versicherten Gebäudes. Auch eine Kurzformulierung «Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden» im Versicherungsschein ändere an dieser Einschätzung nichts.
OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 20 U 2/19 (LG Bochum), BeckRS 2019, 13396
Mehr lesenUnternehmen der privaten Krankenversicherung haben Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenkassen das Bewerben und Anbieten von in ihrer Satzung geregelten Wahltarifen für Gestaltungsleistungen wie besonderen Auslandskrankenschutz unterlassen, soweit sie dadurch ohne gesetzliche Ermächtigung ihren Tätigkeitskreis erweitern. Das hat das Bundessozialgericht am 30.07.2019 in einem Revisionsverfahren entschieden (Az.: B 1 KR 34/18 R).
Mehr lesenBGB §§ 31, 204 I Nr. 4, 250 S. 2, 254 II 2, 278, 826; HGB § 128; KapMuG § 8 I 1; VVG §§ 86, 125; ARB 2010 § 17 IX; UWG § 8 IV; BRAO § 43b
Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers entfaltet keine Schutzwirkung gegenüber dem Rechtsanwalt und schließt den Rechtsschutzversicherer nicht von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anwalt aus. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
OLG Köln, Urteil vom 23.05.2019 - 24 U 124/18 (LG Köln), BeckRS 2019, 12616
Mehr lesenBGB § 280 I; VVG §§ 61 I 2, 62 I, 63 S. 1; ZPO § 448
Die Bearbeitung von ausdrücklich im Antrag festgehaltenen Antragsfragen ist keine «Information» im Sinn von § 62 Abs. 1 Alt. 2 VVG. Sie bedarf keiner (gesonderten) Dokumentation. Die Beweislast für Fehler des Vermittlers liegt beim Versicherungsnehmer. Der Umstand, dass im Übrigen eine Beratungsdokumentation fehlt, hilft dem Versicherungsnehmer daher hier nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2019 - I-20 U 145/18, BeckRS 2019, 11086
Mehr lesenVVG §§ 8 I, II 1 Nr. 2, 152 II
Die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG muss auch die Rechtsfolgen des Widerrufs umfassen. Hierzu gehört nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch der Hinweis, dass bei nicht erteilter Zustimmung zu einem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist die vom Versicherer gezogenen Nutzungen zurück zu gewähren sind. Die Widerrufsfolgen richten sich nur dann nach §§ 9 Abs. 1, 152 Abs. 2 VVG, wenn der Versicherungsnehmer einem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat. Der nach § 152 Abs. 2 VVG zu zahlende Rückkaufswert ist ohne Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten zu berechnen (ungezillmertes Deckungskapital). Die nationalen Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs stehen in Einklang mit den einschlägigen unionsrechtlichen Richtlinien.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2019 - 12 U 141/17 (LG Karlsruhe), BeckRS 2019, 9914
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes Fahrzeug Feuer fing, einen Brand verursachte und das Haus beschädigte. Die Ursache lag in einem Defekt eines Schaltkreises des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Richter lässt sich der Vorgang unter den Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" im Sinn der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung subsumieren (Urteil vom 20.06.2019, Az.: C-100/18).
Mehr lesenZPO §§ 286, 543 II, 552a S. 1, 564 S. 1; B-BUZ § 10 I 1
Auch wenn der Versicherer kein Anerkenntnis abgegeben hat, kann er den späteren Wegfall einer zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen. Eine Änderungsmitteilung könne auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz des Versicherers zu sehen sein.
BGH, Beschluss vom 13.03.2019 - IV ZR 124/18 (OLG Celle), BeckRS 2019, 8595
Mehr lesenDurch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt. Die auf Überforderung des Versicherungsnehmers beruhenden Falschangaben zu Nachschlüsseln und weiteren Nutzern eines gestohlenen Pkw stellen abhängig von den Umständen des Einzelfalles einen mittleren Grad von Fahrlässigkeit dar, der eine Leistungskürzung um 50% rechtfertigen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
OLG Dresden, Urteil vom 12.04.2019 - 4 U 557/18 (LG Leipzig), BeckRS 2019, 7718
Mehr lesenDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Vorerkrankungsklausel in einer Reiserücktrittskostenversicherung, die den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen für bekannte "medizinische Zustände" ausschloss, für intransparent und unwirksam erklärt. Die Klausel lasse nicht erkennen, was unter einem "medizinischen Zustand" zu verstehen sei (Urteil vom 13.05.2019, Az.: 3330/18 (24)).
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