Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht erarbeitet und am 08.05.2018 dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. So sollte nach Ansicht der BRAK die Beteiligung von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Gesellschaften und Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zulässig sein, wenn die Beteiligungsgesellschaft beziehungsweise der Zusammenschluss den Anforderungen der im Sinne des Vorschlags reformierten BRAO genügt. Ferner sollten laut BRAK-Vorschlag Berufsausübungsgesellschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, auf Antrag auch zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden können, wenn sie über einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verfügen, der den Erfordernissen der §§ 59c ff. BRAO entspricht.
Mehr lesenDer VW-Aufsichtsrat prüft in der Abgasaffäre weiterhin Schadenersatzansprüche auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. "Die Prüfung dauert seit längerer Zeit an und wird unabhängig von behördlichen Verfahren durchgeführt", sagte Aufsichtsratssprecher Michael Brendel am 05.05.2018 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dies habe der Aufsichtsrat bereits mehrfach erklärt. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. "Dementsprechend gibt es keine Vorfestlegungen, und es wurden auch noch keine Entscheidungen getroffen."
Mehr lesenGeschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Dies stellt das Bundessozialgericht mit Urteilen vom 14.03.2018 (Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) klar. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, sei nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen.
Mehr lesenSchadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, § 823 II BGB iVm § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung), die auf die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung gerichtet sind und im Kern darauf gestützt werden, dass durch den Emissionsprospekt ein unzutreffender Eindruck von den Risiken der Beteiligung vermittelt worden sei, betreffen im Regelfall denselben Streitgegenstand. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urteil vom 21.11.2017 - II ZR 180/15, BeckRS 2017, 141821
Mehr lesenEine Entscheidung, ob Martin Kind die Mehrheit beim Fußball-Bundesligaverein Hannover 96 übernehmen darf, gab es am 05.02.2018 zwar nicht, da Kind seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der "50+1-Regel" ruhen ließ. Dafür steht jetzt aber diese Regel und die hoch umstrittene Frage, wie der deutsche Profifußball mit externen Investoren umgeht, auf dem Prüfstand. Dabei stehen die Zeichen auf Reform.
Mehr lesen1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gefasste Beschlüsse der Gläubiger einer Schuldverschreibung können nur durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden.
2. Ein Opt-in-Beschluss über die Anwendung des SchVG 2009 kann noch getroffen werden, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. (Leitsätze des Gerichts)
BGH, Urteil vom 16.11.2017 - IX ZR 260/15 (OLG Dresden), BeckRS 2017, 133792
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Celle hat dem Antrag von drei Fonds amerikanischen Rechts mit Sitz in New York/USA auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG stattgegeben. Der Sonderprüfer soll der Frage nachgehen, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Thematik ihre rechtlichen Pflichten verletzt und der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben (Beschluss vom 08.11.2017, Az.: 9 W 86/17).
Mehr lesenMitbestG §§ 10, 12, 15, 16 II, 17 II, 21, 22; ZPO § 167; ArbGG §§ 83 III, 83a II, 90 II
1. Erfolgt die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durch Delegierte, hat der Hauptwahlvorstand jedem Delegierten spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Delegiertenversammlung Ort, Tag und Zeit ihrer Durchführung sowie der öffentlichen Stimmauszählung mitzuteilen. Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe an alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder Konzerns ist bei der Wahl durch Delegierte nicht erforderlich.
2. Die hohe Bedeutung der öffentlichen Stimmauszählung für eine demokratische Wahl gebietet es nicht, bei der Wahl durch Delegierte sämtlichen Arbeitnehmern des Unternehmens oder Konzerns ein Anwesenheitsrecht bei der Stimmauszählung zu ermöglichen.
BAG, Beschluss vom 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 (LAG Köln), BeckRS 2017, 127220
Mehr lesenDer Frankfurter Rennklub hat keine Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die Betreibergesellschaft der früheren Frankfurter Galopprennbahn und seinen ehemaligen Präsidenten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.11.2017 entschieden und die Klageabweisung durch die Vorinstanz bestätigt (Az.: 4 U 280/16).
Mehr lesenIm Gerichtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter des 2009 pleitegegangen Handelskonzerns Arcandor sowie ehemaligen Vorstandsmitgliedern und zwei Aufsichtsräten deutet sich eine Einigung an. Nach der Vernehmung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff als Zeugen schlug das Oberlandesgericht am 11.10.2017 einen Teilvergleich vor. Überraschend signalisierten sowohl die Anwälte des Insolvenzverwalters als auch die Vertreter der Beklagten daraufhin sogar Interesse an einem Vergleichsvorschlag, um das gesamte Verfahren zu beenden. Den will der Vorsitzende Richter Rüdiger Hütte jetzt noch in diesem Jahr vorlegen.
Mehr lesenDas Landgericht Hannover hat die Klage eines Volkswagen-Aktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den kompletten VW-Vorstand und Aufsichtsrat abgewiesen. Das teilte das Gericht am 14.09.2017 in Hannover mit. Der Kläger-Anwalt hatte vor der ersten Kammer für Handelssachen geltend gemacht, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Jahr 2016 nicht mit Grundsätzen einer guten Unternehmensführung vereinbar gewesen seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand auf die Finger zu schauen (Az.: 21 O 24/16).
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