DAV kritisiert Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht

Drastische Erhöhung der Geldsanktionen, Option einer Verbandsauflösung, arbeits- und datenschutzrechtliche Problematiken – der Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht bietet nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) viel Anlass zu Kritik. Vehement abzulehnen seien die geplanten Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, die durch die Hintertür der "internen Untersuchungen" eingeschleust würden, heißt es in einer Mitteilung vom 30.01.2020.

Rechtsstaatlich problematische Privatisierung des Ermittlungsverfahrens kritisiert

Die Regelungen zu internen Untersuchungen zielten auf eine Übernahme der Untersuchungsergebnisse durch die Strafverfolgungsbehörden ab – gegen deutliche Milderung der Sanktion. "Dieses 'gestufte Anreizsystem' führt zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung des Ermittlungsverfahrens“, sagte Rechtsanwalt Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des DAV.

Kritik an Aufweichung des Beschlagnahmeverbots bei anwaltlichen Berufsträgern

Rechtsstaatlich inakzeptabel sei dabei die geplante Einschränkung der Beschlagnahmeverbote in Bezug auf Unterlagen bei anwaltlichen Berufsträgern: Das (rechtsstaatlich notwendige) Verbot der Beschlagnahme solle nur noch für das Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten im Rahmen einer Strafverteidigung gelten. Das bedeute: Ergebnisse der internen Untersuchungen könnten von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden – aber auch sämtliche anderen Unterlagen von Rechtsanwälten, die in der Angelegenheit zu irgendeinem Zeitpunkt beraten haben.

Angriff auf Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand

"Eine Trennung von Verteidigung und verbandsinterner Untersuchung schwächt die Effektivität der Verteidigung", erläuterte Spatscheck weiter. Dies sei ein Angriff auf das Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand. "Dem muss die Anwaltschaft im Interesse des Rechtsstaats und der Mandanten entgegentreten", betonte er.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2020.