1. Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe zur Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verurteilt worden ist.
2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist.
3. Die Frage, ob der Auskunftsverpflichtete vor dem mit der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses beauftragten Notar persönlich zu erscheinen hat, lässt sich nicht allgemein beantworten. Der Umfang der Verpflichtung des Erben zur Mitwirkung an der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich danach, in welchem Umfang diese Mitwirkung für die ordnungsgemäße Aufnahme des Verzeichnisses erforderlich ist. Maßgeblich sind danach jeweils die Umstände des Einzelfalls.
4. Ist der Erbe beim Notar persönlich erschienen und hat er dabei Angaben zum Nachlass gemacht, hat er bei fehlendem weiteren Aufklärungsbedarf seiner Mitwirkungspflicht genügt und ist nicht verpflichtet, in einem für die förmliche Aufnahme des Nachlassverzeichnisses bestimmten Termin, bei dem der Auskunftsberechtigte anwesend ist, erneut zu erscheinen. (amtl. Leitsätze)
BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - I ZB 109/17, BeckRS 2018, 28289
Mehr lesenEin Berliner Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn sich die Eheleute später scheiden lassen oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Die Aussetzung des Scheidungsverfahrens, um im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu prüfen, ob die Eheleute die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollen, ändert hieran nichts, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat (Beschluss vom 26.09.2018, Az.: 3 W 71/18).
Mehr lesenDie Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 06.11.2018 entschieden. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstehe, müsse es unangewendet bleiben (Az.: C-569/16 und C-570/16).
Mehr lesenEin bei einem mehrfachen Millionär angestelltes Pärchen muss dem Erben des Mannes Schadensersatz leisten. Die beiden Beklagten hatten sich nach Auffassung des Landgerichts Köln nach dem Tod ihres Arbeitgebers Wertgegenstände im sechsstelligen Bereich zugeeignet. Ersetzt werden müssen nach dem Urteil auch die dem Alleinerben entstandenen Detekteikosten. In dem Verfahren ging es unter anderem um Fahrzeuge, Uhren und eine Einbauküche (Urteil vom 17.10.2018, Az.: 4 O 313/13).
Mehr lesenEine in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Klausel, der zufolge der Überlebende „über das Erbe der oder des Erstversterbenden frei verfügen kann“, bezieht sich bei Fehlen von Anhaltspunkten für eine abweichende Auslegung nur auf die Verfügungsbefugnis unter Lebenden und steht daher einer die Schlusserben beschränkenden Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Überlebenden entgegen. (amtl. Leitsatz)
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2018 - 2 W 22/17, BeckRS 2018, 22029
Mehr lesenFordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 27.09.2018 im Verfahren um ein Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel entschieden (Az.: 2 Wx 314/18, BeckRS 2018, 25213).
Mehr lesenFür die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau wird der Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt, wozu ein noch lebzeitig auf den Sohn des Erblassers übertragener Hof nicht mehr gehört. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 20.07.2018 entschieden (Az.: 10 W 97/17).
Mehr lesenDer Senat lehnt entgegen der überwiegend vertretenen Auffassung die Ausdehnung der Genehmigungspflicht gemäß § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Fall einer lenkenden Erbausschlagung im Wege einer teleologischen Reduktion gegen seinen Wortlaut ab. Im Fall einer lenkenden bzw. selektiven Ausschlagung der Erbschaft durch die Sorgeberechtigten für den Minderjährigen bedarf es keiner Genehmigung, falls die Erbschaft dem Minderjährigen erst infolge der Ausschlagung eines sorgeberechtigten Elternteils angefallen ist und der Elternteil nicht neben dem Kind berufen war.
OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2018 - II-11 WF 112/18, BeckRS 2018, 14992
Mehr lesenEin Bürger hat dann keinen Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialhilfe, wenn er durch Kündigung eines mit einem Bestattungsunternehmen geschlossenen privaten Bestattungsvorsorgevertrages Vermögen (zurück-)erlangen und sich so selbst helfen kann. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28.06.2018 gelte dies jedenfalls dann, wenn die spätere Bestattung anderweitig gesichert sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az.: S 11 SO 176/16).
Mehr lesenBGB § 1922; TKG § 88; DSGVO Art. 6
Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. (amtl. Leitsatz)
BGH, Urteil vom 12.07.2018 - III ZR 183/17, BeckRS 2018, 16463
Mehr lesenEin Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss die Bestattungskosten tragen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit Beschluss vom 17.04.2018 entschieden (Az.: 1 S 419/18, unanfechtbar).
Mehr lesenBGB § 1896; BGB a.F. §§ 2354, 2356
Grundsätzlich hat der Antragsteller die Richtigkeit seiner im Erbscheinsantrag gemachten Angaben zwar höchstpersönlich an Eides statt zu versichern. Ist der Vertretene jedoch nicht mehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Lage, kann diese nicht nur von einem Betreuer, sondern auch von einem Vorsorgebevollmächtigten abgegeben werden, weil nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB durch die Vorsorgevollmacht gerade die Anordnung einer Betreuung ersetzt werden soll. (Leitsatz der Redaktion)
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2018 - 6 W 78/18, BeckRS 2018, 13277
Mehr lesenEine nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses (nach britischem Recht zulässige "Deed of Variation") stellt eine Schenkung durch den Erben dar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 12.04.2018 entschieden (Az. 3 K 2050/16 Erb). Das FG hat die Revision zugelassen.
Mehr lesenVorfälligkeitsentschädigungen, die durch die Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, können als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Die Revision wurde zugelassen und ist unter Az. II R 17718 bereits anhängig (Urteil vom 12.04.2018, Az.: 3 K 3662/16 Erb).
Mehr lesenAEUV Art. 267; EUErbVO Art. 1 I; BGB §§ 1371, 1931
Eine nationale Bestimmung, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, fällt in den Anwendungsbereich der EuErbVO. (Leitsatz der Redaktion)
EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - C-558/16, BeckRS 2018, 2032
Mehr lesenIm Rechtsstreit um das Buch “Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ erhält seine Erbin keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen. Das Oberlandesgericht Köln änderte mit Urteil vom 29.05.2018 eine zusprechende Entscheidung des Landgerichts Köln ab, weil der Altbundeskanzler im Laufe des Berufungsverfahrens verstarb. Das Gericht hat die Revision zugelassen (Az.:15 U 64/17).
Mehr lesenErben eines verstorbenen Arbeitnehmers können finanzielle Vergütungen für nicht genommenen Urlaub verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht es ausschließe, dass solche Vergütungen Teil der Erbmasse werden können, so der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, in seinen Schlussanträgen vom 29.05.2018. Dabei könnten sich die Erben sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch einem privaten Arbeitgeber unmittelbar auf das Unionsrecht berufen (Az.: C-569/16 und C-570/16).
Mehr lesenBGB §§ 130, 131, 328, 331, 516, 518, 2247, 2253
1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so kann dies jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen sein, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung auch schon zu Lebzeiten jederzeit hätte einseitig lösen können.
2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfassend zu regeln, schließt das Bewusstsein, dass damit etwaige entgegenstehende frühere Verfügungen widerrufen werden, mit ein. Ein gesondertes Erklärungsbewusstsein, das gezielt auf den Widerruf einer bestimmten Willenserklärung gerichtet ist, ist darüber hinaus nicht erforderlich.
3. Eine Willenserklärung in einem in amtliche Verwahrung genommenen Testament ist gegenüber jedem als abgegeben anzusehen, den es angeht, auch wenn er in dem Testament nicht bedacht ist. (Leitsätze der Redaktion)
BGH, Urteil vom 30.01.2018 - X ZR 119/15, BeckRS 2018, 04247
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