1. Die Anordnungen eines Erblassers, wonach die Miterben jeweils einen bestimmten Nachlassgegenstand ohne Wertausgleich erhalten sollen, beinhaltet neben einer Teilungsanordnung ein Vorausvermächtnis gemäß § 2150 BGB für diejenigen Erben, denen die werthöhere Eigentumswohnung zugewiesen worden ist hinsichtlich des Mehrwertes.
2. Wenn die Vorstellungen eines Erblassers über sein Nachlassvermögen bei Errichtung seines Testamentes sich im Zeitpunkt seines Todes als unzutreffend herausstellt, stellt sich die Frage, wie er testiert hätte, wenn er diese Entwicklung vorausgesehen hätte. Dabei sind auch in einem formunwirksamen Testament enthaltene Äußerungen von Bedeutung. (Leitsätze der Redaktion)
OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2016 - 2 U 10/16, , BeckRS 2016, 112193
Mehr lesenVererben vermögende Eltern ihrem behinderten Kind einen Erbteil mittels eines sogenannten Behindertentestaments in der Weise, dass das Kind auch beim Erbfall weiterhin auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist, ist das Testament nicht bereits deswegen sittenwidrig und nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 15.02.2017 veröffentlichten, mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 27.10.2016 entschieden (Az.: 10 U 13/16, in BeckRS 2016, 110649).
Mehr lesenDie für den Erblasser gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens im Ausland können vom Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgreich geltend gemacht werden, wenn er nach dem Tod des Erblassers positive Vermietungseinkünfte erzielt hat. Dies zeigt ein Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts vom 20.12.2016 (Az.: 13 K 897/16 F).
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen einer Diskriminierung nichtehelicher Kinder im Erbrecht verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am 09.02.2017 einer Frau Recht, der Ansprüche am Erbe ihres Vaters verwehrt worden waren (Az.: 29762/10). In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29.05.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Klägerin ist davon betroffen.
Mehr lesenDer Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige. (Leitsatz des Gerichts)
BFH, Urteil vom 05.10.2016 - II R 32/15, BeckRS 2016, 95738
Mehr lesenVereinbart ein Vater mit seinem gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn einen umfassenden Erbverzicht, bei dem der Sohn allein mit einem Sportwagen Nissan GTR X abgefunden werden soll und das Fahrzeug nur dann erhält, wenn er im Alter von 25 Jahren eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat, können die Vereinbarungen sittenwidrig und deswegen unwirksam sein. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.11.2016 hervor. Das OLG bejahte dort die Sittenwidrigkeit wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der konkreten Vereinbarungen zu Lasten des Verzichtenden (Az.: 10 U 36/15).
Mehr lesenBGB §§ 1931, 2084, 2087, 2100, 2110, 2353, 2363; FamFG § 58
1. Durch Zuwendungen über Einzelgegenstände im Gesamtwert von ca. 3/4 des Nachlasses verfügt der Erblasser nicht über sein praktisch gesamtes Vermögen, so dass die Zweifelsregelung des § 2087 Abs. 2 BGB, wonach mit der Zuwendung von Einzelgegenständen im Zweifel keine Erbeinsetzung verbunden ist, nicht ausgeräumt ist.
2. Will der Erblasser einen bestimmten Vermögensgegenstand zunächst einer Person und nach deren Tod einer anderen Person zuwenden, kann dies entweder in Form von - teilweise aufschiebend bedingten - Vermächtnissen oder aber im Rahmen der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Trotz des Grundsatzes der Universalsukzession kann eine gegenständlich beschränkte Vor- und Nacherbschaft im Ergebnis dadurch erreicht werden, dass dem Vorerben alle übrigen Nachlassgegenstände mit Ausnahme desjenigen, der Gegenstand der Nacherbschaft werden soll, zugleich - endgültig - im Rahmen von Vorausvermächtnissen zugewiesen werden. Ob von Vermächtnissen oder einer Vor-/Nacherbschaft auszugehen ist, entscheidet sich danach, ob der Erblasser dinglich wirkende Verfügungsbeschränkungen der zunächst bedachten Person festlegen oder es - wie bei Vermächtnissen - bei bloß schuldrechtlichen Ansprüchen gegen diese Person bzw. deren Erben belassen wollte. (Leitsätze des Gerichts)
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2016 - 2 W 69/15, BeckRS 2016, 06250
Mehr lesenDas Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 15.12.2016 entschieden, dass das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt gültig ist. Dem im Testament als Alleinerbe eingesetzten Kunstmuseum Bern sei der Erbschein zu Recht erteilt worden. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Das Erbscheinverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Die millionenschwere Kunstsammlung kann nun an das Kunstmuseum Bern gehen (Az.: 31 Wx 144/15).
Mehr lesenDer Wert eines Vorvermächtnisses ist bei der Erbschaftsteuer mit dem Nennwert anzusetzen. Etwaige Verfügungsbeschränkungen des Vorvermächtnisnehmers sind nicht zu berücksichtigen, wie das Finanzgericht Düsseldorf entschieden hat. Eine mit der gesetzlichen Regelung verbundene Mehrfachbesteuerung des Vermächtnisses sei verfassungsrechtlich unbedenklich (Urteil vom 22.11.2016, Az.: 4 K 2949/14 Erb).
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