SGB IV § 7; GG Art. 2, 3, 12; SGG § 160
1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 SGB IV kann eine Beschäftigung i.S.d. Sozialrechts auch dann vorliegen, wenn die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis i.S.d. Arbeitsrechts nicht erfüllt sind. Den Vertragsparteien ist die Disposition darüber, ob eine Tätigkeit die Voraussetzungen einer abhängigen Beschäftigung gem. § 7 SGB IV erfüllt oder nicht, entzogen. Dies verletzt Grundrechte des Auftraggebers, etwa aus Art. 2, 3 oder 12 GG, nicht.
2. Eine Divergenz gem. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt auch in Verfahren der Statusfeststellung erst dann vor, wenn das LSG Kriterien, die das BSG aufgestellt hat, widerspricht, also andere Maßstäbe entwickelt hat. Dies kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der einer zu demselben Gegenstand gemachten und fortbestehenden aktuellen abstrakten Aussage des BSG entgegensteht. (Leitsätze des Verfassers)
BSG, Beschluss vom 23.01.2018 - B 12 KR 55/17 B, BeckRS 2018, 1249
Mehr lesenEin Reisevermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal "weg.de" betreibt (Urteil vom 15.03.2018, Az.: 29 U 2137/17, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenDie Gerichtssoftware "EUREKA-Fach" zur Verwaltung von Gerichtsverfahren, insbesondere bei den Fachgerichten, gibt es jetzt seit 20 Jahren. Dies hat das niedersächsische Justizministerium anlässlich des Jubiläums am 12.04.2018 mitgeteilt. Das Programm werde an rund 220 Fachgerichten in 14 Bundesländern genutzt.
Mehr lesenWer sich gegen einen eventuell versehentlich anberaumten Meldetermin der Arbeitsagentur (hier: Beschwerdeführer arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch) sogleich mit einem Eilantrag an das Sozialgericht wendet, ohne vorher formlos, etwa telefonisch, zu versuchen, bei der Behörde eine Verlegung des Termins zu erreichen, wird nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn er die Kosten des Eilverfahrens nach Erledigung selbst tragen muss. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.03.2018 entschieden. Darin liege kein Verstoß gegen das Willkürverbot (Az.: 1 BvR 300/18).
Mehr lesenDie Gemeinde Auggen, die Stadt Müllheim und eine Privatperson sind mit ihren Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes zum Ausbau der Rheintalbahn zwischen Müllheim und Auggen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klagen mit Urteilen vom 12.04.2018 ab (Az.: 3 A 10.15 und 3 A 16.15).
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