Das Oberverwaltungsgericht Sachsen Bautzen muss erneut über Klagen von Leipziger Feuerwehrbeamten entscheiden, die einen Freizeitausgleich für eine über 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 19.04.2018 entschieden. Das OVG müsse noch einmal prüfen, ob ein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bestehe, und dazu die Zulässigkeit der Arbeitszeitverlängerung klären (Az.: 2 C 36.17 und 2 C 40.17).
Mehr lesenEs bleibt beim Freispruch der Vorgesetzten des Bedieners des Fahrgeschäfts, in dem ein elfjähriges Mädchen im August 2014 im "Holiday-Park" Haßloch tödlich verunfallt ist. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) am 20.04.2018 bestätigt und die dagegen von der Staatsanwaltschaft und den Eltern des verstorbenen Kindes eingelegten Revisionen verworfen. Der Bediener war bereits durch das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Mehr lesenIm Fall der Stadt Wetzlar, die sich über eine Eilanordnung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt und sich geweigert hatte, der NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das Gericht am 20.04.2018 mitgeteilt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die Aufklärung des Vorfalls abgeschlossen und ihm darüber berichtet habe. Die Kommunalaufsichtsbehörde sei nun in einem Schreiben aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden (Az.: 1 BvQ 18/18).
Mehr lesenDas Landgericht Bad Kreuznach hatte nach einem Verkehrsunfall über die Anwendung eines Anscheinsbeweises zu entscheiden. Es lehnte die Anwendung letztlich ab, weil das Kerngeschehen an einer sich verengenden Autobahnpassage rund um einen Auffahrunfall nicht genau genug geklärt werden konnte.
LG Bad Kreuznach, Urteil vom 23.02.2018 - 4 O 64/17, BeckRS 2018, 3967
Mehr lesenIn Bayern soll künftig mit dem neu zu errichtenden Bayerischen Obersten Landesgericht ein Gericht die wichtigsten Rechtsfragen für ganz Bayern klären. So würden etwa bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über bayerisches Landesrecht künftig abschließend in Bayern und nicht in Karlsruhe entschieden, erläutert Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) das Vorhaben.
Mehr lesen