Ein 48-jähriger Mann muss wegen der Tötung eines Obdachlosen am Berliner S-Bahnhof Schöneweide acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin hat Aleksandr T. mit Urteil vom 05.03.2019 wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte am späten Abend des 22.07.2018 auf dem Vorplatz des S-Bahnhofes zwei obdachlose Männer mit Benzin übergossen und angezündet. Sein Motiv: Verärgerung nach einem vorangegangenen Streit. Beide Männer erlitten schwere Verbrennungen. Einer der Geschädigten wurde so schwer verletzt, dass er am 09.11.2018 seinen Verletzungen erlag (Az.: 530 Ks 18/18).
Mildere Strafe wegen Alkoholisierung
Der Vorsitzende der Kammer führte in der Urteilsbegründung aus, der Tod des einen Geschädigten sei unzweifelhaft die Folge der Handlungen des Angeklagten gewesen. Auch die Einlassung des Angeklagten, er sei gestolpert und habe die beiden Geschädigten aus Versehen in Brand gesetzt, sei abwegig und durch das Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegt. Durch sein Tun habe der Angeklagte den Tod beider Männer billigend in Kauf genommen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert war, ist das Gericht von einem milderen Strafrahmen ausgegangen.
Mordmerkmale verneint
Das Vorliegen von Mordmerkmalen hat das LG nach intensiver Prüfung verneint. Damit ist es dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die ebenfalls von Totschlag beziehungsweise versuchtem Totschlag ausgegangen war und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Berlin, Urteil vom 05.03.2019 - 05.03.2019 530 Ks 18/18
Redaktion beck-aktuell, 6. März 2019.
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