OLG Karlsruhe zu Abgasskandal: Fahrzeugkäufer kann von VW wohl Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen

Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann ein vom VW-Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeuges wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 hervor (Az.: 13 U 142/18).

Kläger fordert von VW Schadenersatz  

Der Kläger verlangt von der Volkswagen AG als Herstellerin des von ihm erworbenen Fahrzeuges unter anderem wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz in Form der Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges.

LG gab Klage statt

Das Landgericht Offenburg gab der Klage statt und verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges verurteilt. Dagegen legte VW Berufung ein.

OLG: Schadenersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB wohl begründet

Das OLG hat in seinem Beschluss auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, wonach nach derzeitigem Sach- und Streitstand Ansprüche des Klägers gegen die Volkswagen AG auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB beziehungsweise § 831 BGB begründet sein dürften. Die mündliche Verhandlung über die Berufung ist auf den 12.04.2019 terminiert. Bereits am 27.03.2019 verhandelt das OLG mündlich in fünf Fällen, die Nacherfüllungsklagen gegen Autohäuser und Vertragshändler betreffen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2019.

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