Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Kaskoversicherung zur Zahlung eines Schadens verurteilt. Die Versicherung hatte nicht zahlen wollen, weil sie davon ausgegangen war, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern sein Sohn, der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, gefahren ist, und dass der Vater dies hätte vorhersehen müssen. Das Oberlandesgericht sah dies anders und hat die Versicherung verpflichtet, den Schaden von 9.000 Euro zu begleichen (Urteil vom 22.03.2017, Az.: 5 U 174/16).
Mehr lesenDer Bauherr des Einkaufszentrums "Mall of Berlin" haftet nicht für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und die Lohnklage eines Bauarbeiters abgewiesen, der im Jahr 2014 als Bauhelfer für einen Subunternehmer bei der Errichtung des Gebäudes tätig war. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass der Bauherr nicht auch Bauträger des Einkaufszentrums gewesen sei, eine Bürgenhaftung für ausgebliebenen Lohn damit ausgeschlossen sei. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 03.05.2017, Az.: 14 Ca 14814/16).
Mehr lesenDie Möglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Familie und Job unter einen Hut zu bringen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbessert werden. Heute wünschten sich fast neun von zehn jungen Wissenschaftlern in Deutschland Kinder. Sie schöben ihre Familienplanung aber häufig wegen zu geringer beruflicher Sicherheiten auf die lange Bank. Das ermittelte der dritte "Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs“, der am 03.05.2017 Gegenstand der Beratungen im Bundeskabinett war.
Mehr lesenÖsterreich geht schärfer gegen Staatsverweigerer vor. Die rot-schwarze Koalition in Wien beschloss am 03.05.2017, den Straftatbestand "Staatsfeindliche Bewegung“ einzuführen. Staatsverweigerer, wie etwa die "Reichsbürger", sprechen Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren zum Beispiel keine amtlichen Bescheide.
Mehr lesenBGB §§ 528, 534, 812; SGB XII § 93
1. Der Sozialhilfeträger ist berechtigt, Ansprüche des Leistungsempfängers nach § 528 BGB auf Rückforderung von Geschenken auf sich überzuleiten und gegen den Beschenkten geltend zu machen.
2. Bei früheren monatlichen Taschengeldzahlungen des Leistungsempfängers an seine Enkelin in angemessener Höhe (hier: ca. 50 EUR monatlich) kann es sich um Anstandsschenkungen i.S.v. § 534 BGB handeln. (Leitsätze des Gerichts)
LG Aachen, Urteil vom 14.03.2017 - 3 S 127/16, BeckRS 2017, 105856
Mehr lesenDas Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28.04.2017 entschieden, dass der private Fernsehsender RTL nicht mehr behaupten darf, dass Bewohner von Einrichtungen der Marseille-Kliniken AG unterernährt seien, weil sie zu wenig zu essen bekommen hätten. Dies erklärte ein Gerichtssprecher am 02.05.2017. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das RTL-Magazin "Extra" eine Richtigstellung verlesen. Auch für möglicherweise entstandene Schäden durch die Sendung vom 14.12.2015 müsste der Sender aufkommen. Der Branchendienst "Meedia" hatte zuerst darüber berichtet.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat sich in einem sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fall mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Im entschiedenen Fall erachtete er die Inanspruchnahme eines Vaters auf Ausbildungsunterhalt für ein Medizinstudium seiner zu Studienbeginn fast 26-jährigen Tochter für unzumutbar, weil dieser mit der Aufnahme eines Studiums nicht mehr rechnen musste und bereits schützenswerte finanzielle Dispositionen getroffen hatte (Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 415/16).
Mehr lesenNach den schweren Vorwürfen gegen private Seenotretter im Mittelmeer will sich der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit in Italien (CSM) mit dem Vorgehen des Staatsanwalts Carmelo Zuccaro befassen. Der Staatsanwalt aus dem sizilianischen Catania hatte in italienischen Medien mehrmals schwere Vorwürfe gegen einige Nichtregierungsorganisationen – auch aus Deutschland – erhoben, nachdem er Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbindungen zwischen Helfern und Schleppern eingeleitet hatte.
Mehr lesenDas Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10.04.2017 (Az.: 8 O 295/16) erneut eine Sparkasse zur Rückabwicklung eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Wie die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mitteilt, hatte sich das Gericht mit einer Widerrufsinformation der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 17.07.2010 auseinanderzusetzen. Es habe festgestellt, dass die Widerrufsfrist im Juli 2010 nicht in Lauf gesetzt worden war, weil die beklagte Sparkasse den Kläger entgegen der von ihr vertraglich übernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige Aufsichtsbehörde unterrichtet hatte. Damit seien die Stuttgarter Richter einem Urteil des Bundesgerichtshofes (NJW 2017, 1306) gefolgt.
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