Die Vorlagen des Oberlandesgerichts Zweibrücken zur Frage der Verfassungskonformität des von ihm angenommenen Verbots der Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz sind unzulässig. Dies hat der Landesverfassungsgerichtshof mit Urteil vom 31.03.2017 entschieden. Das OLG habe nicht geprüft, ob durch eine Anwendung der gesetzlichen Ausnahmebestimmung seinen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen werden könne, obwohl dies nahe liege. Denn in verfassungskonformer Auslegung dieser Kann-Regelung komme ein Anspruch auf Zulassung in Betracht, wenn die GmbH die in der ärztlichen Berufsordnung genannten Voraussetzungen für eine Ärztegesellschaft in der Form einer juristischen Person des Privatrechts erfüllt (Az.: VGH N 4/16 und 5/16).
Mehr lesenWeil die Kabarettistin Carolin Kebekus das Bestehen einer Ehe zwischen ihr und ihrem Kollegen Serdar Somuncu in einem Zivilprozess nicht ausreichend bestritten hat, hat das Oberlandesgericht Köln in dem Prozess entschieden, dass das Online Magazin "www.koelnreporter.de" über ein vermutetes "Verhältnis" der beiden berichten durfte. Prozessual sei vom Bestehen der Ehe auszugehen gewesen, was ein "Verhältnis" zwischen den beiden Kabarettisten einschließe, sodass es sich hierbei um die zulässige Behauptung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre handele, so das OLG Köln. Kebekus Klage gegen das Online Magazin mit dem Ziel, entsprechende Veröffentlichungen zu unterlassen, hatte mithin in zweiter Instanz keinen Erfolg (Urteil vom 06.04.2017, Az.: 15 U 92/16).
Mehr lesenDie große Koalition will die rechtsextreme NPD noch vor der Bundestagswahl 2017 von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dazu am 07.04.2017 ein Verfahren eingeleitet. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist", so der Minister.
Mehr lesenDer akute Befall eines Wohnhauses mit Mardern ist ein Sachmangel, über den der Verkäufer des Hausgrundstücks aufklären muss. Ein (hier: mehr als sechs) Jahre zurückliegender Marderbefall stellt dagegen keinen aufklärungspflichtigen Sachmangel dar. Dies geht aus einem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.02.2017 hervor (Az.: 22 U 104/16, BeckRS 2017, 102977).
Mehr lesen