Innenausschuss für Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von Parteienfinanzierung

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen frei gemacht. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtete, hat das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie Teilen der Fraktion Die Linke am 21.06.2017 sowohl einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 18/12357) als auch in modifizierter Fassung den Koalitionsentwurf "eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" (BT-Drs. 18/12358) verabschiedet.

BVerfG soll über Ausschluss entscheiden

Danach sollen Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten. Im Fall des Ausschlusses sollen auch die steuerlichen Privilegien für die Parteien und für Zuwendungen an diese Parteien entfallen. Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung entscheiden soll das Bundesverfassungsgericht.

BVerfG wies auf abgestufte Sanktionsmöglichkeiten hin

In seinem Urteil vom 17.01.2017 (BeckRS 2017, 100243) habe das BVerfG darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde".

Zahlreiche Gesetzesänderungen erforderlich

Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Regelungen der angestrebten Verfassungsrechtslage angepasst werden. Er sieht dazu Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Parteiengesetzes sowie des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, des Körperschaftsteuergesetzes, des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Umsatzsteuergesetzes vor.

Befristung auf sechs Jahre

Zu dieser Vorlage nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem der zunächst vorgesehene Mechanismus zur Dauer des Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung umgekehrt werden soll. Hatte der ursprüngliche Entwurf einen unbefristeten Ausschluss vorgesehen, der auf Antrag der betroffenen Partei alle vier Jahre hätte überprüft werden können, soll der Ausschluss nunmehr grundsätzlich auf sechs Jahre befristet sein, aber auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung verlängert werden können. Dabei soll das BVerfG über den Verlängerungsantrag in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung entscheiden können. Zudem soll sich die Feststellung auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung auch auf Ersatzparteien erstrecken.

Union: Keine "lex specialis für die NPD"

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, der Änderungsantrag führe zu einer Optimierung des ursprünglichen Koalitionsentwurfs. Zugleich hob sie hervor, dass es bei der Neuregelung nicht um eine "lex specialis für die NPD" gehe. Vielmehr solle es nicht mehr dazu kommen, dass Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen subventioniert würden.

SPD spricht von richtiger Maßnahme

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass mit dem Änderungsantrag Anregungen aus einer Sachverständigen-Anhörung zu den Vorlagen aufgenommen worden seien. Es sei eine richtige Maßnahme, im Fall der NPD dieser Partei Zahlungen aus Steuermitteln in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro zu entziehen.

Fraktion Die Linke gespalten

Die Fraktion Die Linke erläuterte das unterschiedliche Abstimmungsverhalten in ihren Reihen. Sie verwies auf Zeiten, in denen sie "verfassungswidrigerweise" selbst überwacht worden sei. Zugleich betonte sie, dass das Grundgesetz nicht zur Aufgabe mache, neofaschistische Parteien zu finanzieren.

Kritik von den Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah in der geplanten Neuregelung eine Verletzung der Chancengleichheit von zur Wahl zugelassenen Parteien und monierte, eigentlich habe man es mit einer "lex NPD" zu tun. Die NPD müsse man aber an der Wahlurne besiegen. Die Gesetzesänderungen seien kontraproduktiv.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2017.