Ein Inkassounternehmen aus der Schweiz ist ohne Erlaubnis nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht berechtigt, eine Forderung in Deutschland einzuziehen, wenn maßgebende Anknüpfungspunkte (insbesondere inländischer Wohnsitz des Schuldners) nach Deutschland weisen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und ein klageabweisendes Urteil wegen fehlender Aktivlegitimation bestätigt (Urteil vom 21.12.2016, Az.: 7 U 121/16, BeckRS 2016, 114726).
Mehr lesenFamFG §§ 64, 117 I; ZPO §§ 129 I, 130
Die Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens steht dem fristgerechten Eingang einer Beschwerdebegründungsschrift nicht entgegen, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände die Zuordnung zu dem Beschwerdeverfahren zweifelsfrei möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 165, 371 = FamRZ 2006, 543). (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 25.01.2017 - XII ZB 567/15, BeckRS 2017, 102553
Mehr lesenDie europäischen Behörden drängen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google Plus, ihre Nutzer besser vor Betrügern zu schützen und ihre Geschäftsbedingungen an EU-Regeln anzupassen. Bis Mitte April möchte die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung Vera Jourova von den Unternehmen hierzu Vorschläge hören. Sollten die Antworten der Unternehmen sie nicht zufrieden stellen, könnten die europäischen Verbrauchschutzbehörden Zwangsmaßnahmen einleiten, drohte sie.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie 2015/2366/EU (BT-Drs. 18/11495) vorgelegt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 16.03.2017 mit. Mit dem geplanten Gesetz soll der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessert werden. Außerdem sollen Gebühren für Kartenzahlungen abgeschafft und die Verbraucher gleichzeitig besser geschützt werden.
Mehr lesen1. Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet; beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.
2. Es bedarf einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände, bei der die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Gegebenheiten zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator ist. (Leitsätze des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16, BeckRS 2016, 115541
Mehr lesenInhaber alter Lkw-Führerscheine (früher: Klasse 2) mit reduziertem Sehvermögen fallen auch dann unter die Altinhaberregelung in Nr. 2.2.3 der Anlage 6 zur FeV, wenn sie eine "Verlängerung" erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 02.03.2017 entschieden. Es sei nicht danach zu differenzieren, ob der Antrag während oder außerhalb der Gültigkeitsdauer gestellt worden sei (Az.: 4 K 656/16.KO).
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