LG Essen stellt Strafprozess gegen Middelhoff ein

Das Essener Landgericht hat das Verfahren gegen den früheren Topmanager Thomas Middelhoff wegen Anstiftung zur Untreue vorläufig eingestellt. Grund dafür sei, dass die zu erwartende Strafe angesichts der gegen Middelhoff bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährigen Haftstrafe "nicht beträchtlich ins Gewicht falle", sagte der Vorsitzende Richter Edgar Loch am 21.06.2017.

Middelhoff muss eigene Auslagen übernehmen

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdacht sei nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, diese Kosten der Staatskasse aufzubürden, sagte der Richter.

Anwältin begrüßt Verfahrenseinstellung

Middelhoffs Verteidigerin Anne Wehnert begrüßte die Verfahrenseinstellung, da ihrem Mandanten damit ein langwieriges Verfahren erspart bleibe. Sie betonte jedoch gleichzeitig, dass sie "absolut sicher" sei, dass am Ende einer vollständigen Beweisaufnahme ein Freispruch gestanden hätte.

Erfolgsprämie in Höhe von 2,3 Millionen Euro trotz drohender Pleite

Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-Chef im Essener Verfahren vorgeworfen, die Aufsichtsräte des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Pleite des Konzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld.

Drei Jahre Haft wegen Veruntreuung von Firmengeldern bei Arcandor

Middelhoff war bereits 2014 vom Essener LG unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeldern bei Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Middelhoff verbüßt die Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld.

LG Essen

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2017 (dpa).

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