Bunderegierung bringt Gesetzentwurf zu Löschpflicht für Internet-Plattformen in Bundestag ein

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (BT-Drs.:18/12727) im Bundestag eingebracht. Der Entwurf setzt sich zum Ziel, große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte zu verpflichten. Ungeachtet der Kritik des Bundesrats hält die Bundesregierung das Gesetz für nicht zustimmungsbedürftig.

Gesetzentwurf lag bereits dem Bundesrat vor

Zur Verfahrensbeschleunigung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Entwurf bereits wortgleich als eigenen Gesetzentwurf (BT-Drs.:18/12356) eingebracht und am 19.05.2017 in erster Lesung im Plenum beraten, während der Regierungsentwurf gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst dem Bundesrat zugegangen war. Die Länderkammer hatte den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 02.06.2017 beraten und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Länderkammer hält angesetzten Erfüllungsaufwand für zu gering

Demnach bezeichnete der Bundesrat die Schätzung der Bundesregierung für den Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder in Höhe von nur 300.000 Euro im Jahr als "schwer nachvollziehbar". Auch stellte die Länderkammer die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage. Sie deutete eine mögliche Kollision mit Länderzuständigkeiten an und verlangte eine Prüfung, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Daneben äußerte der Bundesrat eine Reihe inhaltlicher Anregungen, Einwände und Bedenken.

Bundesregierung hält Kritik für unbegründet

In ihrer Gegenäußerung bleibt die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung für den Erfüllungsaufwand. Außerdem schreibt sie: "Ein Konflikt mit dem Medienrecht beziehungsweise der Medienaufsicht der Länder besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht." Deshalb sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht zustimmungsbedürftig.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2017 (dpa).

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