Mehrere Rechtsanwälte haben unter Koordination durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. Dies teilte die GFF am 17.06.2018 mit. Die derzeit von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleiste keine ausreichende Sicherheit und gefährde das anwaltliche Berufsgeheimnis, so die Anwälte.
Mehr lesenEin nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, kann Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 14.05.2018, Az.: 13 K 1161/17 Kg).
Mehr lesenEine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält, ist insoweit nicht gemeinnützig tätig, so dass die daraus erzielten Einnahmen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 13.03.2018 entschieden (Az.: 5 K 3156/16 U). Gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 16/18 die Revision anhängig.
Mehr lesenDeutschland erhöht seine Verteidigungsausgaben bis 2024 auf 1,5% am Bruttoinlandsprodukt. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einem Treffen mit Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg in Berlin. Bei der Zusammenkunft ging es vor allem um die Vorbereitung des Nato-Gipfels der Staats- und Regierungschefs am 11. und 12.07.2018 in Brüssel.
Mehr lesenDer Bundesfinanzhof hatte mit Beschluss vom 25.04.2018 (BeckRS 2018, 8042) die Verfassungskonformität des Zinssatzes von sechs Prozent auf nachzuzahlende Steuern für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 stark bezweifelt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat darauf nun mit einem BMF-Schreiben vom 14.06.2018 reagiert und angeordnet, unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Vollziehung für die entsprechenden Verzinsungszeiträume zu gewähren (Az.: IV A 3 - S 0465/18/10005-01).
Mehr lesenEin Beamter muss sich über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und eventuelle Auskunftsmängel rügen, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 15.06.2018 entschieden (Az.: 2 C 19.17 bis 2 C 23.17, 2 C 65.17 und 2 C 66.17).
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